Nach dem Entwurf von Landrat Stephan Santelmann und Kämmerer Klaus Eckl soll die Kreisumlage für die Städte und Gemeinden stabil bleiben.
Haushaltsentwurf für 2024Rheinisch-Bergischer Kreis gibt mehr aus als er einnimmt
Der Kreis plant, im kommenden Jahr mehr auszugeben als er einnimmt. Die Differenz von gut neun Millionen Euro kann er allerdings aus seiner Ausgleichsrücklage entnehmen. Effekt für die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet: Der Umlagesatz, mit dem sie den Kreis mitfinanzieren, soll mit 35,50 Prozent stabil gehalten werden.
Das geht aus dem Haushaltsplanentwurf für 2024 hervor, den Landrat Stephan Santelmann (CDU) und Kreiskämmerer Klaus Eckl am Donnerstagabend im Kreistag eingebracht haben – und die der Kreishauschef zu einer positiven Selbstverortung des Kreises nutzte (siehe „Landrat sieht Weichenstellung“). Wichtige Positionen der Etatplanung des Kreises für das kommende Jahr im Überblick:
Gesamtrahmen: Aufwendungen von 485,2 Millionen Euro stehen im Haushaltsplanentwurf des Kreises 475,9 Millionen Euro Erträge gegenüber. Die Differenz von 9,3 Millionen Euro soll aus der Ausgleichsrücklage entnommen werden, der Kreisumlagesatz mit 35,50 Prozent auch in den kommenden Jahren bis 2027 unverändert bleiben. Der Landschaftsumlagesatz wird im kommenden Jahr von 15,30 Prozent auf 15,95 Prozent erhöht.
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Soziales: Bei den Sozialausgaben nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) sieht der Kreis weiterhin eine steigende Tendenz. Der Bund beteiligt sich mit einem einheitlichen Satz von 61,6 Prozent an allen Bedarfsgemeinschaften. Eine vollständige Übernahme der Kosten für die Aufnahme von Geflüchteten hat der Bund abgelehnt.
Die Kosten der Unterkunft (SGB-II-Leistungen des Jobcenters) sind mit einer Nettobelastung von rund 15,4 Millionen Euro für 8900 Bedarfsgemeinschaften veranschlagt.
ÖPNV: Den Zuschussbedarf für den ÖPNV hat Kreiskämmerer Eckl auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2023 veranschlagt. Er weiß aber: „Sollten noch einige ungeklärte Risiken hinzukommen“ (etwa in der Refinanzierung des Deutschlandtickets oder durch ggf. notwendigen Einsatz von Subunternehmen aufgrund von Personalmangel, d. Red.), müsste der Zuschussbedarf von veranschlagten 20,4 Millionen Euro noch nach oben korrigiert werden.
Personal: Für die Bezahlung seines Personals hat der Kreis im Haushaltsentwurf 2023 insgesamt gut 83,4 Millionen Euro vorgesehen. Die Steigerung von rund 7,5 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr begründete Kämmerer Eckl unter anderem mit den Tarif- und Besoldungserhöhungen (allein rund 4,9 Millionen Euro), die Übernahme der Berufsschulen (rund 0,8 Millionen Euro) sowie die „zunehmende Besetzung der im vergangenen Jahr beschlossenen Stellen“ in der Kreisverwaltung.
Investitionen: Für das Haushaltsjahr 2024 plant der Kreis mit der Aufnahme eines Investitionskredits in Höhe von 4,1 Millionen Euro. Investiert werden soll unter anderem in Baumaßnahmen an Schulen (5,2 Mio. Euro), Kreisstraßen und Brücken (3,4 Mio. Euro), Anschaffung von Einsatzfahrzeugen (3,9 Mio. Euro) und Rettungswachen (1,8 Mio. Euro).
Rücklagen: Unter Berücksichtigung der letzten Controlling-Prognose von 2023 und der geplanten Haushaltslöcher für die Jahre 2024 bis 2027 reduziert sich die Ausgleichsrücklage des Kreises laut Kämmerer bis 2027 auf etwa 6,5 Millionen Euro. Eckl: „Es bleibt jedoch abzuwarten, welche weiteren Aufgaben der Gesetzgeber den Kommunen auferlegt oder ob sich durch veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen Fallzahlenveränderungen ergeben oder gar bestehende Risiken eintreten, die Einfluss auf die vorgelegte Planung haben.“
Kritik am Land: Wie die Kämmerer der Städte und Gemeinden zeigte sich auch Kreiskämmerer Klaus Eckl von der Absicht des Landes überrascht, ab dem Haushaltsjahr 2024 keine weiteren Sonderausgaben, die durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg entstanden sind, aus dem Haushalt isolieren zu dürfen. „Ohne eine entsprechende Kompensation, die das Land nicht zur Verfügung stellt,“ werde dies zumindest im kommenden Haushaltsjahr zu einer deutlichen Mehrbelastung führen, so Eckl. Vor diesem Hintergrund, sei es „noch weniger nachvollziehbar“, dass mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 die Landeszuschüsse, die in den Jahren 2021 und 2022 zur Abfederung krisenbedingter Belastungen die Schlüsselzuweisungsmasse erhöht haben, von den Kommunen nun zurückgezahlt werden sollen.
Fazit des Kämmerers: „Eine Verbesserung der bestehenden kommunalen Unterfinanzierung ist kaum in Sicht. Das bedeutet, dass das kommunale Finanzierungsproblem weiter in die Zukunft verschoben wird, verbunden mit der bangen Frage, wie lange wir es uns noch leisten können, ein grundlegendes Problem ungelöst zu lassen“, so Kreiskämmerer Eckl bei der Einbringung des Etatentwurfs für 2024.
Landrat sieht Weichenstellung
„Mit dem Haushalt 2024 stellen wir die Weichen, damit der Rheinisch-Bergische Kreis ein attraktiver Raum bleibt für alle Menschen, alle Generationen, für Wirtschaft und Gesellschaft“, wertete Landrat Stephan Santelmann den Etatentwurf des Kreises fürs nächste Jahr.
Gerade durch den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt, die dem Kreis einen verantwortungsvollen Umgang mit seinen Finanzen sowie vorbildliche Arbeit unter anderem in der Pflegeplanung bescheinigt habe, sieht der Landrat den Kreis gestärkt, Politik und Verwaltung gut aufgestellt. Applaus erntete Santelmann unter anderem für Solidaritätsbekundung mit Israel („Wir verabscheuen jegliche Gewaltverherrlichung und Hass“) und die Forderung an den Bund, seine Nachschusspflicht fürs Deutschlandticket über das Jahr 2023 hinaus fortzusetzen („Das wäre das richtige Signal zur Verkehrswende“).
Als Erfolge hob Santelmann unter anderem das Wasserkompetenzzentrum rund um Aqualon an der Großen Dhünn-Talsperre hervor – „mit Strahlkraft für ganz NRW“, so der Landrat. Ob Regionale 2025, berufliche Bildung, Katretter-Initiative zur Gewinnung von Ersthelfern, oder ÖPNV – Santelmann sieht den Kreis gut aufgestellt: „Wir sind auf einem sehr guten Weg“, so der Landrat bei der Etateinbringung. (wg)