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Richterin überzeugtAngeklagter übergoss Vermieter mit heißem Wasser

Lesezeit 2 Minuten

Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. (Symbolbild)

Bergisch Gladbach – Karl Heinrich P. (Namen geändert) soll seinen Vermieter mit heißem Wasser übergossen haben, als dieser auf einer Leiter auf seinen Balkon kletterte. Willi S. habe Küchenabfälle auf P.s Balkonbrüstung entfernen wollen, da sich bereits einige Mieter über diese beschwert hätten. Außerdem soll P. dem Amt seine Mietminderung verschwiegen haben. Er stand nun wegen schwerer Körperverletzung und Betrugs vor Gericht (wir berichteten).

Vermieter sei selbst schuld

Am Dienstag fand der zweite Verhandlungstag statt. Der Zeuge Jochen B. (52) sagte aus, dass er am Tattag zusammen mit dem Angeklagten in dessen Wohnung war. Er habe ihm bei Reparaturarbeiten geholfen. B. bestätigte P.s Aussage, der Vermieter habe sich aus Versehen selbst mit dem heißen Wasser, das in einer Schale auf dem Balkon stand, übergossen. „Ich habe einen Besenstiel gesehen, mit dem er den Balkon abgeräumt hat. Zwei bis drei Minuten später habe ich Schreie gehört“, sagte er. Außerdem sei der Teller zerbrochen, mit dem die Schale abgedeckt war. Er habe weder gesehen, wie die Schale umgefallen war noch dass der Angeklagte etwas vom Balkon geschüttet hatte.

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Richterin hat Zweifel

Richterin Birgit Brandes sah in K.s Aussage Widersprüche: Von der Stelle, an der B. und andere Zeugen die Schale mit dem heißen Wasser gesehen hatten, sei es physikalisch nicht möglich gewesen, dass Willi S. sich selbst verbrüht habe, als er sie umstieß. Außerdem sei heute das erste Mal davon die Rede gewesen, dass ein Teller zerbrochen sei. Auch sei S. gar nicht bis zum Balkon hochgekommen, weil er mit den Wasser schon übergossen wurde, als er auf der zweiten Sprosse der Leiter stand.

Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Die Richterin verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten Haft, die auf Bewährung ausgesetzt sind. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre und P. muss 300 Sozialstunden ableisten. Das Verfahren wegen Betruges wurde eingestellt. In seinem letzten Wort sagte P.: „Ich bin kein streitlustiger Mensch und habe das nicht getan. Ich dachte, S. hilft mir wieder auf die Beine, aber das war nicht so. Ich musste viel über mich ergehen lassen.“