AboAbonnieren

GerichtsprozessBekiffter Kürtener fährt der Polizei in die Arme

Lesezeit 2 Minuten
Die verklinkerte Wand mit der Aufschrift „Amtsgericht“ und dem Wappen.

Vor dem Amtsgericht in Bensberg stand ein 29-jähriger Betonbauer.

Der Polizei war spätabends ein Mann in seinem Wagen in Kürten aufgefallen. Nicht ohne Grund, wie sich herausstellte.

Der Polizei in der Seitenstraße eines kleinen Dorfes geradewegs in die Arme gefahren ist ein bekiffter Autofahrer am 15. April 2022 in Kürten. Jetzt verurteilte das Bensberger Amtsgericht den 29-jährigen Betonbauer zu 800 Euro Geldstrafe – nicht nur wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, sondern auch wegen Fahrens ohne Führerschein.

Es war spät am Abend, als in Kürten eine Streifenwagenbesatzung von der Wipperfürther Straße nach links abbog, um dort zu wenden, wie eine Polizistin jetzt als Zeugin aussagte. Doch dann kam den Beamten Klaus K. (Name geändert) entgegengefahren, und als er die Polizei sah, versuchte er sich ganz klein und unauffällig zu machen: Er stellte sein Auto vor einem Haus ab, wartete einen Moment und stieg aus.

Und doch schöpften die Ordnungshüter Verdacht: „Das Haus war kein Wohnhaus, sondern ein Geschäftsgebäude“, so die Beamtin. Und es war Nacht und das Haus unbeleuchtet, und so gab es eine „allgemeine Verkehrskontrolle“.

Kürten: Tütchen mit weißer Substanz gefunden

Führerschein und Kfz-Schein konnte K. nicht vorweisen. „Ich fragte ihn nach seinem Namen. Er antwortete „Schmidt“ und ich fragte ihn, ob der Name mit „dt“ oder mit „tt“ geschrieben werde.“ K. wollte weggehen, aber der zweite Polizist stellte sich in den Weg.

Bei der folgenden Durchsuchung wurde ein Tütchen mit einer weißen Substanz gefunden. Ein Diensthund wurde nachgefordert, K., der den Beamten unter anderem durch eine undeutliche Sprache auffiel, zur Ader gelassen. Es fanden sich Amphetamine und Cannabis.

Die Polizei kennt Sie und wird Sie wieder anhalten. Verderben Sie sich Ihre Chancen nicht.
Dr. Philipp Stöckle, Amtsrichter

Einen Führerschein hatte der junge Mann bereits seit Jahren nicht mehr, dafür aber neun Vorstrafen. Auf die Frage des Richters wies K. lakonisch darauf hin, dass er eine Entgiftung mache. „Zurzeit nehme ich nichts.“ Als Verkehrsmittel nutze er Fahrrad, Bus und Bahn.

Mit dem Urteil von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro und einer einjährigen Führerscheinsperre entsprach Amtsrichter Dr. Philipp Stöckle der Forderung der Staatsanwältin. Das apathische und nicht adäquate Verhalten des Angeklagten bei der Kontrolle zeige seine Fahruntüchtigkeit.

Er appellierte an den vor einer Umschulung stehenden K., sich in Zukunft nicht mehr ohne Führerschein und schon gar nicht unter Drogeneinfluss hinters Steuer zu setzen: „Die Polizei kennt Sie und wird Sie wieder anhalten. Verderben Sie sich Ihre Chancen nicht!“