Zwei Tage vor Silvester hat einn 24-jähriger Kürtener mit einer Rakete das einzige Auto weit und breit getroffen. Jetzt stand er vor Gericht.
Vor GerichtMann aus Kürten trifft mit Rakete Auto des Nachbarn und muss 100 Sozialstunden ableisten
Weil er zwei Tage vor Silvester 2022 in Kürten mit einer Feuerwerksrakete auf das Auto einer Nachbarin gezielt und es getroffen haben soll, hat sich ein 24-jähriger Arbeiter am Dienstag vor Gericht verantworten müssen.
Das sei ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewesen, warf ihm die Anklage vor, doch am Ende kam der mittlerweile aus Kürten weggezogene und aktuell arbeitslose junge Mann mit einem blauen Auge davon: Richterin Birgit Brandes stellte das Verfahren gegen 100 Sozialstunden ein. Zudem hat er sich mit der Autofahrerin über die Anwälte auf einen Vergleich in Sachen Autoreparatur geeignet.
Für Tanja S. (Namen geändert) war es ein Riesenschreck, als sie am 29. Dezember gegen 17.20 Uhr nach Hause fuhr, an Bord ihre beiden kleinen Kinder, eins erst wenige Wochen alt. „Über die Straße kommt vielleicht alle fünf Minuten ein Auto und das kann man von weitem kommen sehen“, schilderte die 26-Jährige in Begleitung ihres Babys die Örtlichkeit vor Gericht.
Der Nachbar sei auf die Straße getreten und habe die Rakete in ihre Richtung abgefeuert. Tanja S. deutete mit dem Arm eine 45-Grad Flugbahn an. Am Auto habe es „Bumm“ gemacht. Die Situation sei umso gefährlicher gewesen, als sie die Fenster offen gehabt habe, damit die Kinder nicht noch auf den letzten Metern einschlafen.
Angeklagter: Treffer war nicht beabsichtigt
Danach sei Peter P. erst weggelaufen, habe ihr danach zweimal falsche Telefonnummern angegeben und zudem sinngemäß in Bezug auf die abgefeuerte Rakete geäußert, er hätte nie gedacht, dass das klappen würde.
Peter P. hatte den Vorfall deutlich harmloser dargestellt. Vom Freund seiner Schwester habe er sich „hinreißen“ lassen, schon vor Silvester eine Rakete zu zünden. Eine Flasche als Abschussrampe habe er in der Hand gehalten, aber keineswegs auf das Auto gezielt. Der Vorfall tue im sehr leid, er wolle dafür geradestehen.
Richterin Brandes brachte ihr Problem bei der Einordnung des Vorfalls klar auf den Punkt: Der Vorfall sei zwar „selten dämlich“ gewesen, sie könne aber „keine Absicht, die Zeugin zu treffen, erkennen“. Eine Verurteilung wegen „fahrlässiger Sachbeschädigung“ scheide aus, weil diese anders als beispielsweise fahrlässige Körperverletzung nicht strafbar sei.
Um die Kirche im Dorf zu lassen, erwogen Richterin, Staatsanwältin und Angeklagter zunächst eine Geldauflage, einigten sich dann stattdessen aber auf 100 Sozialstunden, die der Angeklagte vor seinem nächsten Job Anfang Januar abarbeiten kann. Der jungen Mutter war das auch recht: Es gehe ihr darum, dass der Angeklagte Konsequenzen erfahre.