Mehr Schutz gefordertHilferuf von Kindertagespflegern im Rheinisch-Bergischen Kreis
Rhein-Berg – Diesmal ist es ein „Hilferuf“, mit dem Tagespflegepersonen aus Rhein-Berg – aus Odenthal, Burscheid, Kürten, Overath und Rösrath – gegen ihre Arbeitsbedingungen protestieren und sich an die Fachberatungen der zuständigen Jugendämter im Kreis gewandt haben.
Gesundheit in akuter Gefahr
Ganz konkret schreiben die Sprecherinnen der Tagespflegepersonen aber auch, dass, sollten sich ihre Arbeitsbedingungen nicht umgehend verbessern, viele Tagesmütter und Tagesväter auf absehbare Zeit ihre Arbeit einstellen würden. Sie sehen ihre Gesundheit in akuter Gefahr, viele Tagespflegepersonen sind offenbar nicht mehr bereit, dieses Risiko zu tragen. Bereits vor mehreren Wochen haben die Tagespflegepersonen gegen ihre Arbeitsbedingungen protestiert.
Insbesondere die Risikopersonen unter den Tagespflegern und Tagespflegerinnen setzten sich täglich einem hohen gesundheitlichen Risiko aus, sie erwarteten ein Mindestmaß an gesundheitlichem Schutz. Dieser sollte selbstverständlich sein, finden die Tagespflegepersonen, ohne ihn einfordern zu müssen. Es sei Schutz, der sich von heute auf morgen umsetzen ließe – der Rheinisch-Bergische Kreis, heißt es in dem Hilferuf, habe es in der Hand. Wenn die Kindertagespflegepersonen nicht mehr bereit seien, unter den derzeitigen Bedingungen zu arbeiten, habe dies gravierenden Folgen für die Platzsituation bei den Unter-Dreijährigen.
Ausnahmslos auf Covid-19 testen
Auch in Nordrhein-Westfalen seien überdurchschnittlich viele Kindertagespflegepersonen von Covid-19-Infektionen betroffen – NRW-weit 6,3 Prozent, in Rösrath 18 Prozent. Eine weitere Zahl: In Odenthal, Kürten und Burscheid hätten 60,5 Prozent der Kindertagespflegepersonen überlegt, ihre Tätigkeit dauerhaft einzustellen.
Ein Mindestmaß an Schutz müsse her, fordern die Betroffenen, und die umgehende Umsetzung von Maßnahmen: Kinder mit Fieber, starkem Husten oder Durchfall müssten ausnahmslos auf Covid-19 getestet werden, ebenso wie symptomfreie Kinder mit Kontakt zu Infizierten, um unbemerkte Infektionen in den Gruppen zu verhindern.
Wöchentliche Spucktests
Kinder, die Kontaktpersonen zweiten Grades seien, müssten ebenfalls in Quarantäne, wenn Familienangehörige als Kontaktpersonen in Quarantäne seien, gleiches gelte für reiserückkehrende Kinder aus Risikogebieten. Für Kinder mit Symptomen oder solche mit stark symptomatischen Angehörigen müsse ein Betreuungsverbot gelten. Für Kindertagespflegestellen ebenso wie für Kitas müsse es wöchentliche Spucktests geben, um symptomfreie Infektionen zu erkennen und Infektionsketten zu durchbrechen. Ohne ausreichende Testkapazität sei Betreuung im normalen Umfang „schlicht und ergreifend“ nicht verantwortbar.
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Insbesondere vor dem Hintergrund der Virusmutationen sei es verantwortungslos, erkrankte Kinder in die Betreuung zu schicken, Kinderärzte erstellten „Ferndiagnosen“ oder schrieben Kinder massenweise gesund, ohne Test auf Covid-19. Dabei arbeiteten die Kindertagespflegepersonen mit den Unter-Dreijährigen ohne Masken, dies sei aus pädagogischen Gründen nicht anders machbar, auch, weil dann alle Familienangehörigen bis zu neun Stunden täglich eine FFP2-Maske tragen müssten. Zudem müsse aus gesundheitlichen Gründen dann alle 75 Minuten eine 30-minütige Maskenpause eingelegt werden, auch das sei während der Betreuung nicht machbar.
Die Gruppen bei den Tagespflegepersonen seien trotz Appell des Ministeriums gefüllt, in vielen Pflegestellen herrsche normale Besetzung. Dabei gehörten 35 Prozent der Kindertagespflegepersonen zur Risikogruppe, überdies 47 Prozent der Familienangehörigen. Es sei an der Zeit, „Stopp“ zu sagen, schreiben die Tagespflegepersonen, „viele von uns haben Angst, sind verunsichert und wir fühlen uns nicht gesehen“. Sie seien nicht mehr bereit, die eigene und die Gesundheit ihrer Familien aufs Spiel zu setzen, ungeschützt. Viele spielten mit dem Gedanken, ihre Tätigkeit einzustellen oder sich aufgrund der nicht mehr aushaltbaren nervlichen und emotionalen Belastung für längere Zeit krankschreiben zu lassen. Die Tagespflegepersonen „bitten eindringlich“ die Jugendämter, zu handeln und ihnen ein Mindestmaß an Schutz zu gewähren.