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ProzessZu viel Karibik-Rum: Overather kassiert Geldstrafe wegen Nötigung in Kneipe

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Ein junger Mann steht in einem Supermarkt in Bremen vor einem Spirituosenregal.

Ein junger Mann steht vor einem Spirituosenregal. Nicht nur Kinder und Jugendliche sind durch Hochprozentiges gefährdet.

Ein Zug durch die Gemeinde endete für einen Overather Lkw-Fahrer teuer: Er bekam eine Geldstrafe für versuchte Nötigung in einer Kneipe.

Eine lange Nacht in einer Overather Kneipe hat zu einem ausgiebigen juristischen Nachspiel vor dem Amtsgericht geführt – und das, obwohl nicht wirklich viel passiert ist. Am Ende gab es für einen 34-jährigen Lkw-Fahrer eine Geldstrafe wegen versuchter Nötigung im betrunkenen Zustand.

Der Versuch von Verteidiger und Richterin, die Kirche im Dorf zu lassen und das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen, scheiterte am Widerstand der Staatsanwaltschaft. Am 16. März hatte der Overather Martin M. (Namen geändert) spätabends eine Gaststätte betreten, nachdem er zuvor schon in einer anderen Kneipe ordentlich getankt hatte – nach Angaben seines Verteidigers diverse „Captain Morgan“, ein hochprozentiger Rum aus der Karibik.

Rum, Bier und Bacardi Cola

In der fast leeren Kneipe arbeiteten Nadine R., die beste Freundin der Ehefrau von Martin M., und Tim P. Laut Anklage richtete Martin M., der durch Frisur, Barttracht, Tattoos und Schmuck nicht eben wie ein Messdiener wirkt, im Laufe des Abends zunächst das Wort Nadine R.: „Ich warte draußen auf dich, du wirst sehen, was du davon hast.“ Als dann Kellnerkollege Tim P. dazwischen ging, sei der ebenfalls bedroht worden: „Wenn du nicht aus dem Weg gehst, breche ich dir den Arm.“ Als die Polizei gerufen worden sei, sei Martin M. gegangen.

Martin M. und sein Verteidiger sahen das alles ganz anders. Insbesondere könne sich M. an solche Wortwechsel überhaupt nicht erinnern, da er seine Trinkerei in der Kneipe mit Bier und Bacardi Cola fortgesetzt habe. Die Worte an Nadine seien strafrechtlich bedeutungslos, befand auch die Richterin. Dazu gab es eine Vorgeschichte: Nadine habe die Ehefrau von Martin dazu gebracht, sich von ihm zu trennen. Inzwischen seien sie aber wieder zusammen.

Staatsanwalt: Strafe muss sein

Statt Nadine R. wurde zunächst Tim P. in den Zeugenstand gerufen. Der 23-jährige Jobber und Student, von seinem gepflegten Auftreten mit Anzug, aber auch von seiner eher schmalen Statur ein optischer Gegenentwurf zum Angeklagten, präzisierte zunächst den Alkoholkonsum des Angeklagten: Fünf Bier und drei Wodka Lemon habe er ihm noch gebracht. Martin M. habe zusehends Aggressivität in Richtung der anderen Kellnerin entfaltet, die sich die meiste Zeit in die Küche zurückgezogen habe.

Auf die zweite Zeugin legten alle drei Juristen keinen Wert, stattdessen brachte der Verteidiger wie schon ganz am Anfang die Möglichkeit einer Einstellung gegen 300 Euro Geldauflage ins Spiel. Als die Richterin auf das bisherige Verhalten des Angeklagten und seines Verteidigers hinwies, ergriff Martin M. das Wort: „Ich kann mich nicht erinnern. Wenn ich es gesagt habe, dann tut es mir leid.“

Ich bin froh, wenn das abgehakt und die Sache erledigt ist.
Der Angeklagte in seinem letzten Wort

Die Richterin kam dem Angeklagten entgegen: 500 Euro Geldauflage. Das machte allerdings die Staatsanwaltschaft nicht mit: Angesichts zweier Vorstrafen müsse es ein Urteil geben, 50 Tagessätze zu 30 Euro, also 1500 Euro Geldstrafe.

Der Verteidiger empfahl dem jungen Anklagevertreter gönnerhaft, in Sachen Nötigung noch einmal ein bisschen „nachzuarbeiten“, gab den Alkoholgehalt von Captain Morgan nunmehr mit 80 Prozent an und forderte Freispruch: „Wir sind hier, um das Gesetz anzuwenden. Wie machen doch hier nicht, was wir wollen.“ Weitaus kleinlauter der Angeklagte: „Ich bin froh, wenn das abgehakt und die Sache erledigt ist.“

Die Richterin verhängte 30 Tagessätze zu 30 Euro, also 900 Euro Geldstrafe für versuchte Nötigung im Zustand verminderter Schulfähigkeit. Für eine vom Verteidiger ins Spiel gebrachte Reaktion in vermeintlicher Notwehr habe es überhaupt keine Anhaltspunkte gegeben.