Hochwasserschutz kontra Idylle15 Kleingärten in Immekeppel sollen verschwinden
Overath – Der Immekeppeler Werner Holz ist betroffen: Er hat gehört, dass die Kleingärten hinter dem Teich in Immekeppel verschwinden müssten, weil sie im Überschwemmungsgebiet der Sülz liegen. Holz findet das schlimm und sieht auch die Hochwassergefährdung durch die Sülz als nicht wesentlich an.
Der Immekeppeler, der oft in der Nähe der Kleingärten spazieren geht: „Diese Kleingärten sind so wichtig für die Menschen, dort treffen sich die Generationen, Eltern, Kinder, Enkel und haben eine schöne Zeit. Das darf man nicht einfach so zerstören.“
Idyll soll nicht verschwinden
Werner Holz kennt einige der Kleingärtner, die seiner Aussage zufolge oft nicht gut Deutsch sprechen, mit denen er sich jedoch des öfteren unterhalten hat. Der ehemalige Lehrer ist ein eifriger Spaziergänger und hält die Kleingartenanlage für ein Idyll, das nicht verschwinden dürfe. Die Überschwemmungsschäden seien auch nicht durch die nahe Sülz verursacht worden, meint Holz. Aus dem Wald in Freudenthal komme ein Bach, der im Juli beim extremen Hochwasser zum reißenden Fluss geworden sei. Dieser habe dann den Immekeppeler Teich zum Überlaufen gebracht.
Es gebe daher keine Not, die Kleingärten zu entfernen, um das Überschwemmungsgebiet der Sülz freizuhalten. Holz: „Es wäre für die Menschen dort, die ihre Gärten hegen und pflegen, sehr schlimm, wenn sie wegen des Hochwasserschutzes alles aufgeben müssten.“
Stadtverwaltung sieht unrechtmäßiges Bauen
Die Stadtverwaltung Overath sieht das ganz anders. Es sei keine Verfügung des Landes bezüglich des Hochwasserschutzes bekannt, so Beigeordneter Thorsten Steinwartz in seiner Stellungnahme. Allerdings handle es sich bei den rund 15 Kleingärten nicht um eine Kleingartenanlage im Sinne des Baurechts. Es sei dort kein Gebiet beplant worden mit der Zweckbestimmung Kleingartenanlage.
Im Gegenteil, so Steinwartz weiter, das Gebiet sei gar nicht überplant und liege im baurechtlichen Außenbereich, sei im Flächennutzungsplan der Stadt Overath als Grünfläche dargestellt. Weite Teile der Flächen seien vom Land Nordrhein-Westfalen als Überschwemmungsgebiet festgesetzt und große Teile seien Bestandteil eines von der Unteren Naturschutzbehörde beim Rheinisch-Bergischen Kreis festgesetzten geschützten Biotops, so Steinwartz.
Allesamt ohne Baugenehmigung
Die Hütten und sonstigen Anlagen seien, so der Beigeordnete, allesamt ohne Baugenehmigung errichtet worden – und es gebe auch keine Möglichkeit, sie zu genehmigen. Auch eine Überplanung des Geländes zur Legalisierung der baulichen Anlagen komme nicht in Betracht, so der Beigeordnete. Die Stadt Overath stehe mit der Eigentümerin der Flächen und den Nutzern in Kontakt. In einigen Fällen seien bereits Vereinbarungen getroffen worden, in denen sich die Nutzer verpflichteten, die Bauwerke innerhalb einer angemessenen Zeit zu beseitigen.
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Die Kleingartenanlage in Immekeppel dürfte damit bald der Vergangenheit angehören, denn eine Möglichkeit, sie zu genehmigen, besteht nach Auskunft der Stadt nicht.