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StrafbefehlRabiater Rösrather soll 900 Euro nach Parkverstoß beim Friseur zahlen

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Ein Strafzettel hängt an einer Windschutzscheibe.

Ein Strafzettel hängt an einer Windschutzscheibe.

Völlig die Fassung verloren haben soll ein Falschparker vor einem Frisiersalon in Rösrath. Sein Ausraster kostet ihn jetzt 900 Euro.

900 Euro allein für das Überschreiten der Parkzeit? Das alleine wäre ziemlich happig, um nicht zu sagen drakonisch. Allerdings hatte ein bis dahin unauffälliger Autofahrer (30) in Rösrath nicht allein die Parkzeit am Frisiersalon seines Bruders überschritten, sondern war dann auch noch aus dessen Salon auf die Straße gerannt und hatte dort einen Verkehrsaufseher der Rösrather Stadtverwaltung „angelangt“, als der Mann seine Pflicht tun und ihm ein Knöllchen schreiben wollte.

Wobei das „Anlangen“ recht drastisch ausgefallen sein soll: Buchstäblich in den Arm gefallen sei der Autofahrer dem Aufseher, der männlichen Version der klassischen Politesse, am 3. November vergangenen Jahres gegen 17.30 Uhr, um ihn am Ausstellen der gebührenpflichtigen Verwarnung zu hindern, und außerdem habe er ihn dabei unter anderem als „Wi…“ und „A…“ beschimpft, ermittelte die Kölner Staatsanwaltschaft.

Angeklagter versetzt das Gericht

Der Mitarbeiter der Rösrather Stadtverwaltung habe sich schließlich in Sicherheit gebracht, nicht ohne die gebührenpflichtige Verwarnung aber zuvor schon einmal in seinen Handcomputer einzutippen. Jetzt, rund elf Monate nach dem Vorfall, hätte sich der rabiate Autofahrer eigentlich wegen Widerstandes und Beleidigung vor dem Bergisch Gladbacher Amtsgericht verantworten sollen.

Jedoch erschien pünktlich im Bensberger Gerichtssaal lediglich der Rösrather Verwaltungsmitarbeiter als Zeuge. Dagegen war weder vom Angeklagten noch von seinem ebenfalls als Zeugen geladenen Friseur und Bruder etwas zu sehen.

Nach dem in diesen Fällen üblichen akademischen Viertelstündchen Wartezeit reagierten Richter Ertan Güven und der Staatsanwalt kurz, aber deutlich: Gegen den Angeklagten erließ Güven auf Antrag des Anklägers einen Sitzungsstrafbefehl über die bereits erwähnten 900 Euro (60 Tagessätze zu 15 Euro), wohingegen der unentschuldigt fehlende Bruder 150 Euro Ordnungsgeld zahlen oder ersatzweise drei Tage hinter schwedischen Gardinen absitzen muss.