„Unzählige Bäume gefällt“Ratsfraktion will Baumschutzsatzung für Rösrath
Rösrath – Schon viel diskutiert wurde in Rösrath über den Baumschutz, doch nun kommt das alte Thema neu auf die politische Tagesordnung.
Aktuell gibt es in der Stadt ein „Baumkataster“, also eine Liste konkreter Bäume, die geschützt sind. Dabei handelt es sich um besonders wertvolle, also alte oder ortsbildprägende Bäume. Alle anderen Bäume sind aber ungeschützt – was besonders bei Bauvorhaben, für die Bäume zu fällen sind, für Emotionen sorgt.
Rösrather Stadtratsfraktion meldet sich zu Wort
Vor diesem Hintergrund meldet sich auch die Stadtratsfraktion Fors-Park zu Wort und beantragt, eine Baumschutzsatzung für das Stadtgebiet auszuarbeiten. In der Begründung des Antrags weist die Fraktion darauf hin, dass in diesem Jahr für Bauvorhaben in der Hoffnungsthaler Straße und am Höhenweg in Forsbach „unzählige Bäume“ gefällt worden seien.
Fors-Park verfolgt das Ziel, in solchen Fällen für Ersatz zu sorgen – also dem „Verursacher“ über eine Baumschutzsatzung entsprechende Vorgaben zu machen. Wo das auf dem jeweiligen Grundstück nicht möglich ist, soll nach dem Fors-Park-Vorschlag eine Ersatzzahlung an die Stadt zu leisten sein, damit diese für Ersatzpflanzungen sorgt.
Letzte Baumschutz-Debatte in Rösrath vor zehn Jahren
Fors-Park erinnert dabei an die Bedeutung von Bäumen für den Klimaschutz und ihre kühlende Wirkung bei Hitze. Über die richtige Art des Baumschutzes hat die Kommunalpolitik zuletzt im Sommer 2012 ausführlich diskutiert – vor nunmehr genau zehn Jahren. Damals beantragte der parteilose Ratsherr Dieter von Niessen, anstelle des Baumkatasters wieder eine allgemeine Baumschutzsatzung einzuführen (die es bis 2001 in Rösrath schon einmal gab). Der Umweltausschuss lehnte den Vorstoß damals einstimmig ab – bei drei Enthaltungen der Grünen und der damaligen Fraktion „Bürger für Rösrath“ (BfR), von Niessen selbst hatte kein Stimmrecht im Ausschuss. In der Diskussion sagte der damalige Grünen-Fraktionschef Friedhelm Weiß: „Das Baumkataster erfüllt seinen Zweck.“ Er äußerte aber Sympathie für eine allgemeine Baumschutzsatzung – sie entspreche dem grünen Programm.
Redner von CDU und FDP beurteilten eine allgemeine Baumschutzsatzung dagegen als weitgehend wirkungslos, weil in der Praxis eine Fällung meist zu genehmigen sei. Damit entstehe hoher Verwaltungsaufwand, der sich vermeiden lasse. Für die Stadtverwaltung lieferte Fachbereichsleiter Christoph Herrmann die Zahlen zu dieser Argumentation: In der Arbeit mit der früheren allgemeinen Baumschutzsatzung habe sich ergeben, dass 90 Prozent der beantragten Baumfällungen zu genehmigen waren. Gründe waren laut Herrmann ein Baurecht, das nach der Satzung vorrangig war, die Krankheit eines Baums oder Gefahren für Leib und Leben.
Das könnte Sie auch interessieren:
Der zentrale Gedanke von Fors-Park, eine Fällung von Bäumen nicht vorrangig zu verhindern, sondern einen Ersatz vorzuschreiben, spielte in der Diskussion von 2012 offenbar keine Rolle. Daher darf man gespannt sein, wie heute mit dem Vorstoß umgegangen wird. Fors-Park hat beantragt, dass der zuständige Ausschuss bei seiner nächsten Sitzung am 23. August darüber diskutiert.