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KonzentrationszonenStadt Bergheim will Kiesbergbau einschränken

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Eine Wiese vor Ahe.

Etwa 200 Meter wäre die Kiesgrube Widdendorf II von den Häusern in Ahe entfernt.

Die Bergheimer Verwaltung will steuern, wo und in welchem Umfang Kiesgruben entstehen. Das freut vor allem die Menschen in Ahe.

Eine Grube so groß wie 20 Fußballfelder, etwa 200 Meter von den Häusern der Bürger entfernt. Geht es nach dem Willen eines Kiesgrubenbetreibers, ist dieses Vorhaben zwischen Ahe und Thorr schon beschlossene Sache. Die Stadt Bergheim will nun mit einer Flächennutzungsplanänderung zumindest die Auswirkungen für die Bürger abmildern - und gleichzeitig den Aufschluss neuer Kiesgruben drastisch einschränken. Das stößt auch beim Ortsbürgermeister von Ahe auf Zustimmung.

„Die Änderung des Flächennutzungsplans möchte den Abbau von Kies auf dem Stadtgebiet Bergheim lenken, regulieren und damit konfliktarm konzentrieren“, sagt Dr. Winfried Kösters, Ortsbürgermeister von Ahe. „Es sollen Abgrabungskonzentrationszonen für Kiese und Sande gebildet werden.“ Legt die Stadt keine Konzentrationszonen fest, kann sie nicht steuern, wo und in welchem Umfang Kiesgruben entstehen. In einer Vorlage der Verwaltung heißt es: Das Definieren von Konzentrationszonen sei nötig, weil Bergheim bereits „in erheblicher Weise“ vom Braunkohlen- und Kiesbergbau betroffen sei.

Kölner Regionalrat untersagt neue Kiesgruben

Laut Kösters gilt auch die bestehende und genehmigte Kiesgrube zwischen Ahe und Thorr als Abgrabungskonzentrationszone. Nach geltendem Recht könnte eine Anschlussauskiesung beantragt werden, die aber maximal 1,3 Hektar groß sein dürfe und sich im unmittelbaren Anschluss zu dieser Konzentrationszone befinden müsse, erläutert Kösters. Es würde allerdings ausgeschlossen, dass sich die Kiesgrube in der Form erweitern kann, wie sie mit dem Vorhaben Widdendorf II angedacht und beantragt worden ist.

Eigentlich untersagt der gültige Regionalplan weitere Kiesgrubenaufschlüsse in den Bergbaustädten Bergheim, Kerpen und Elsdorf. „Der Grundsatzbeschluss des Regionalrates, hier keine Kiesgrube mehr zu ermöglichen, stammt aus dem August 2023“, sagt Kösters. Juristisch betrachtet habe der Unternehmer noch nach altem Recht sein Vorhaben beantragt. „Wäre der Vorhabenbescheid nicht im Februar 2023, sondern erst im September 2023 erteilt worden, hätte er negativ beschieden werden müssen.“ Doch leider habe die Behörde mit ihrer Genehmigung nicht warten können.

Noch dieses Jahr entscheidet der Stadtrat Bergheim über die Änderung

Genehmigt sind aktuell eine Kiesgrube nördlich von Paffendorf und eine westlich von Ahe. Beide Flächen gelten als potenzielle Abgrabungskonzentrationszonen. Es gibt allerdings noch weitere Anträge auf Vorbescheid und zwei Abgrabungsanträge. Schutzwürdige Biotope, Biotopverbünde und Naturparks gelten nicht mehr als restriktives Kriterium für den Aufschluss von Kiesgruben.

Deshalb stieg die Anzahl der Bergbau-Potenzialflächen in Bergheim in den vergangenen Jahren von 8 auf 17 - ingesamt 546,2 Hektar. Zwei Potenzialflächen liegen bei Rheidt-Hüchelhoven, sechs an der Erftaue, eine bei Ahe und acht bei Büsdorf und Glessen. Aus Sicht der Stadt scheiden die meisten Flächen aber aus, weil dort nur Neuaufschlüsse möglich sind.

Bis zum 9. August läuft die öffentliche Beteiligung für die Flächennutzungsplanänderung. „Auch ich bin als Ortsbürgermeister von Ahe um eine Stellungnahme gebeten worden“, sagt Kösters. „In dieser Funktion habe ich ausdrücklich die Änderung begrüßt. Sie wertschätzt, dass die Menschen in Ahe und Thorr ihren Anteil zum Abbau von Kies und Sand bereits in den vergangenen Jahrzehnten geleistet haben.“

Der Rat der Stadt Bergheim entscheidet noch dieses Jahr über die Änderung. Zwar können bei positivem Beschluss Kiesgrubenbetreiber noch vor Gericht ziehen. Doch – so hofft Kösters – sind diese Grundlagen dann gerichtsfest.