Ein Unternehmen hat einen Antrag auf Verlängerung des positiven Vorbescheids für Widdendorf II gestellt.
Streit um GenehmigungAnwohner aus Bergheim und Elsdorf wollen Kiesgrube nicht
Südlich der Kreisstraße 19, neben dem Wiebachhof zwischen Bergheim-Thorr, -Ahe und Elsdorf-Widdendorf, will ein Unternehmen eine Kiesgrube aufschließen. Anfang Februar hat das Unternehmen bei der Kreisverwaltung fristgerecht beantragt, dass der positive Vorbescheid der Behörde um ein Jahr bis zum 17. Februar 2025 verlängert werde. Den Eingang dieses Antrags bestätigte die Kreisverwaltung auf Anfrage.
Im März hatte die Bergheimer Stadtverwaltung den Stadtrat über das Ansinnen des Unternehmens informiert. Daraufhin hat der Aher Ortsbürgermeister die Kreisverwaltung schriftlich aufgefordert, dem Antrag nicht zuzustimmen. „Wir möchten die Kiesgrubenabbaumöglichkeit an dieser Stelle nicht“, schreibt Winfried Kösters an Landrat Frank Rock. Es bestehe, so der Ortsbürgermeister weiter, eine „klare politische Aussage des Regionalrates, die am 18. August 2023 in Ihrem Hause getroffen worden ist“.
Regionalrat sieht die Region durch den Braunkohlentagebau vorbelastet
Der Regionalrat hatte seinerzeit die Vorbelastung der Region durch den Braunkohlentagebau als Begründung für die künftige Verschonung des Gebiets von neuen Kiesgruben angeführt. Danach seien keine Neuaufschlüsse und keine unangemessenen Erweiterungen durch Bereiche für die Sicherung und den Abbau nichtenergetischer Rohstoffe sowie keine Reservegebiete mehr festzulegen.
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„Dieser politische Grundsatzbeschluss des Regionalrates gilt – und wir verlassen uns darauf“, betont Kösters. Seiner Meinung nach würde eine Verlängerung dieses Vorbescheides nicht nur den politischen Grundsatzbeschluss konterkarieren, sondern auch „das Vertrauen in die Funktionalität und Authentizität der Demokratie und ihrer Beschlüsse empfindlich stören“.
Vorhaben weckt Erinnerungen an Hochwasserkatastrophe
Für Kösters ist klar, dass das Vorhaben selbst nicht nur an diesem Platz, sondern auch wegen der beantragten Größe fatale Erinnerungen an die verheerende Hochwasserkatastrophe in Erftstadt-Blessem im Juli 2021 in Erinnerung rufen würde. Auch hier habe sich im Nachhinein herausgestellt, dass die Auskiesung in der Nähe einer Wohnbebauung, die als Ursache für die Überschwemmung und Zerstörung weiter Teile des Dorfs nach dem Starkregen gilt, nicht hätte genehmigt werden dürfen. „Die tatsächlichen Ereignisse haben das Vorstellungsvermögen der Mitarbeitenden der zuständigen Behörde bei weitem überschritten“, betont Kösters.
Die Kreisverwaltung in Bergheim teilte auf Anfrage jetzt mit, dass der Antrag auf Verlängerung des positiven Vorbescheids sich derzeit in Bearbeitung befinde. Hierzu gehöre unter anderem die Beteiligung der relevanten Träger öffentlicher Belange wie zum Beispiel der Stadt Bergheim. „Erst nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie deren rechtlicher Bewertung wird über den Umgang mit dem oben genannten Antrag entschieden. Die Entscheidung wird – wie bereits mehrfach erläutert – auf den rechtsstaatlichen Prinzipien beruhen. Hierzu ist die Verwaltung gesetzlich verpflichtet“, teilt die Behörde weiter mit.
Auch die Kreisverwaltung vertrete die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Erft-Kreises, einschließlich der Bürgerinnen und Bürger von Erftstadt-Blessem. „In dieser Funktion möchten wir betonen, dass unsachliche Vergleiche mit anderen Auskiesungsprojekten nicht zur sachlichen Auseinandersetzung mit der aktuellen Situation beitragen“, heißt es weiter aus der Kreisverwaltung.
Das Vorhabengebiet, das bei den Behörden unter dem Arbeitstitel Widdendorf II geführt wird, umfasst eine Gesamtfläche von 14 Hektar. Insgesamt sollen rund 3,5 Millionen Kubikmeter Kies, etwa 270 000 Kubikmeter pro Jahr, in einem Zeitraum von 13 Jahren gewonnen werden. Die maximale Abbautiefe in der geplanten Kiesgrube könnte bei bis zu 45 Meter liegen.