Bergheimer Maria-Hilf-KrankenhausAufenthalt nur unter strengen Regeln
Bergheim – Das Bergheimer Maria-Hilf-Krankenhaus (MHK) teilt mit, dass Patientenbesuche dort weiterhin möglich sind, unter strengen Hygiene- und Verhaltensregeln. Patienten spürten die Auswirkungen der Pandemie im Krankenhaus besonders bei der Einschränkung der Besuche, so das MHK in einer Mitteilung.
MHK-Geschäftsführer Oliver Bredel sagt deshalb: „Ein Krankenhausaufenthalt ist für jeden Menschen eine schwierige Situation. Der Besuch von Familie und Freunden unterstützt den betroffenen Patienten und kann sich positiv auf den Heilungsprozess auswirken.“
30 Minuten höchstens
Es sei das Ziel der Klinik, für Besuche so lange wie möglich offenzubleiben. Allerdings gehe das nur, wenn jeder Besucher und jede Besucherin sich an die Verhaltensregeln halte. 30-minütige Besuche für eine Person pro Besuch sind möglich täglich zwischen 16 und 18 Uhr, ausgenommen sind Patientinnen und Patienten, die auf der Intensiv- oder der Isolierstation liegen. Dabei gelten die NRW-Landesvorgaben: Die Besucherin oder der Besucher muss die ganze Zeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen und zu allen Personen, auch zur Patientin oder zum Patienten, mindestens eineinhalb Meter Abstand halten.
Damit will das MHK verhindern, dass Patientinnen und Patienten über Besuche Infektionen aufnehmen und das Personal sowie anderen Patientinnen und Patienten anstecken.
Erlaubnis entziehen
„Wir als Krankenhaus sind dafür verantwortlich, die Einhaltung der Verhaltensregeln sicherzustellen“, sagt dazu Jürgen Meier, Fachkrankenpfleger für Hygiene und Infektionsprävention am Bergheimer Krankenhaus.
Deshalb verweise man mehrfach auf diese Verordnungen. „Wir bitten alle Besucher, zum eigenen Schutz und zum Schutz des ohnehin erkrankten Angehörigen, diese Regeln einzuhalten.“
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Für Geschäftsführer Bredel geht es nicht ohne diese Maßnahmen, will man Patientenbesuche weiterhin möglich machen. „Sollte sich ein Besucher nicht an die Vorgaben halten und weitere Hinweise missachten, ist es für uns die letzte Konsequenz, dass ihm die Besuchserlaubnis entzogen wird“, sagt er.