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Schloss Frens in BergheimBaron ignoriert Forderung des Kreises und verriegelt Tor

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Das Tor zum Fußweg von der Erftmühle in Richtung Schloss Frens ist verriegelt.

Bergheim-Quadrath-Ichendorf – Verdutzt steht ein Gassigänger mit seinem Hund vor dem verschlossenen Tor. Baron Gisbert von Abercron, Besitzer des Schlosses Frens, hat den Zugang zum Schlosspark an der Sandstraße neben der Erftmühle am Mittwochabend verriegelt. Kreis und Stadt hatten sich in den vergangenen Wochen dafür eingesetzt, dass der beliebte Spazier- und Radweg entlang der Allee und vorbei am Renaissanceschloss für die Allgemeinheit offen bleibt.

Schon vor einigen Jahren wurde ein Zugang über die Frenser Allee neben dem ehemaligen Panzerwerk geschlossen. „Das war ein schöner Rundweg. Seitdem kann man den nicht mehr gehen. Und jetzt kommt man gar nicht mehr in den Park“, klagte der Hundebesitzer. Und auch die idyllische Radwegverbindung zwischen Quadrath-Ichendorf und Kerpen-Horrem, die einzige abseits der Landstraße, ist damit gekappt.

Bergheimer wehren sich gegen Schließung

In der Vergangenheit war der Park wegen Gefährdung durch Äste, die herabzufallen drohten, vorübergehend geschlossen. Jetzt scheint die Verriegelung endgültig. Und auch der Zugang von der Horremer Seite am Fischbachgraben ist jetzt versperrt, wie Doris Walter berichtet. Heinz Hönning, der Betreiber des Gestüts Erftmühle, hatte im September zu bedenken gegeben, dass Hunde häufig seine Pferde auf der Koppel neben dem Weg gefährdeten.

Doris Walter hatte mit 700 weiteren Einwohnerinnen und Einwohnern per Unterschriftenaktion schon im vergangenen Monat gegen die beabsichtigte Schließung, die sich durch den Bau eines Zaunes angedeutet hatte, protestiert und Kreis und Stadt aufgefordert, dagegen vorzugehen.

Rhein-Erft-Kreis lehnt Antrag von Baron von Abercron ab

Beim Kreis, als Untere Landschaftsbehörde zuständig, hatte Baron von Abercron die Schließung beantragt. Die Behörde hatte den Antrag nach eigenen Angaben abgelehnt mit der Begründung, dass laut Bundes- und Landesnaturschutzgesetz das Betreten freier Landschaft auf Straßen und Wegen grundsätzlich allen gestattet werden müsse und nur in begründeten Ausnahmefällen untersagt werden dürfe. Ein solcher Ausnahmefall liege nicht vor.

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Die Ablehnung ignorierend, hat der Baron jetzt offenbar Fakten geschaffen, indem er die Tore mit Ringschlössern verschlossen hat. „Die Bürgerinnen und Bürger erwarten jetzt schnelles Eingreifen der Behörden“, fordert Walter. Seit vier Jahren gebe es immer wieder Klagen und Proteste gegen die willkürlichen Wegsperrungen rund um Schloss Frens, „ohne dass sich etwas zum Besseren wendet. Das muss jetzt mal ein Ende haben.“

Baron von Abercron hat Stellungnahmen zu der Angelegenheit stets abgelehnt und war auch Freitag nicht zu erreichen. Von der Kreisverwaltung war lediglich zu erfahren, dass in der nächsten Woche geprüft werden soll, wie die Behörde weiter vorgehen werde.