Um kostenneutral zu bleiben, müssten die Hebesätze in Elsdorf um 97 Prozentpunkte steigen, sagt die Verwaltung
GrundsteuerPolitiker vertagen Entscheidung über Hebesätze in den Elsdorfer Rat
Aufgrund neuer Bewertungen des Grundbesitzes durch die Landesfinanzbehörde ändert sich der Besteuerungsmodus in der Grundsteuer B für Wohngrundstücke. Um das neue Abgabengerüst kostenneutral zu halten, wie die Landesbehörde das vorgibt, muss die Stadt die Grundsteuer nach aufwendigen Berechnungen der Verwaltung von 913 Prozent auf 1010 Prozent anheben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße.
Elsdorfer Verwaltung: Anhebung, um kostenneutral zu bleiben
Die Einheitsbewertung aus dem Jahr 1964 habe sich laut Bundesfinanzministerium von den tatsächlichen Werten der Immobilien entkoppelt. Das heiße, gegenwärtig können für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage erheblich unterschiedliche Grundsteuerzahlungen fällig werden. Daher muss die Grundsteuer ab dem kommenden Jahr basierend auf den neu ermittelten Messwerten erhoben werden.
Die Verwaltung hat aufgrund der Daten der Landesfinanzbehörde errechnet, dass die Anhebung um 97 Prozentpunkte zur gebotenen Kostenneutralität führt. Für das laufende Jahr hat die Verwaltung gut 6,8 Millionen Euro an Einnahmen errechnet. Für 2025 mit neuer Berechnungsmethode und dem Hebesatz von 1010 Prozent erwartet die Verwaltung etwa 8000 Euro weniger.
Protest gab es von CDU-Ratsherr und Landwirt Michael Gülden. Auf seine Zunft kommen, wie er fürchtet, Mehrkosten zu, da ihre Gebäude teils nach der Grundsteuer A (in Elsdorf 550 Prozent) besteuert werden. Künftig sollen diese unter die Grundsteuer B fallen und somit fast doppelt so hoch ausfallen. „Dann gehen wir auf die Straße“, schimpfte er.
Die Kritik müssten die Landwirte bei den Finanzbehörden vorbringen, verwies Bürgermeister Andreas Heller die Kritik an die Verursacher. „Wir sind an die Werte der Finanzverwaltung gebunden. Für Elsdorf heißt das, dass es niedrigere Messbeträge und höhere Hebesätze gibt“, führte er aus. Die neuen Messbeträge waren den Eigentümern bereits im Frühjahr von der Finanzverwaltung mitgeteilt worden.
„Es wird Eigentümer geben, die mehr, weniger oder gleichviel bezahlen müssen“, räumte Kämmerer Hubert Portz ein. Klagen sind anhängig„Wir müssen das hier regeln, was die Finanzbehörde im Land handwerklich schlecht gemacht hat und auf fundamentalen Fehlentscheidungen beruht“, fand auch Heller keinen Gefallen an der neuen Berechnungsmethode.
Elsdorfer Politiker sehen noch Beratungsbedarf
Die alternativ von der nordrhein-westfälischen Finanzbehörde errechnete Möglichkeit, die Grundsteuer B zu splitten nach Wohngrundstücken (für Elsdorf 960 Prozent) und Nichtwohngrundstücken (1234 Prozent) hielten Kämmerer und Bürgermeister für rechtlich schwierig und rieten davon ab. Unter anderem auch, da bundesweit noch mehrere Klagen gegen die neue Berechnung beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind „und einmal festgesetzte Steuerbescheide von uns nicht nachträglich abgeändert werden können“, wie Heller betonte.
Der einheitliche Hebesatz für die Grundsteuer B sei dagegen rechtssicherer. Die Fraktionen im Hauptausschuss sahen noch Beratungsbedarf und legten die Entscheidung in die Hände des Rats, der am kommenden Dienstag, 5. November, 18 Uhr, im Rathaus zusammentritt.