Grundstücke in Erp und BorrBlessemer Flutopfer erhalten neues Bauland
Erftstadt-Blessem – Acht Häuser wurden durch die Flutkatastrophe im Juli vergangenen Jahres entlang der Blessemer Ortsdurchfahrt Radmacher Straße und an anderer Stelle im Ort entweder von den Wassermassen weggerissen oder aber so stark in ihrer Standsicherheit gefährdet, dass sie abgerissen werden mussten. Das teilte die Stadtverwaltung im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung mit.
Auf der zum Ort gelegenen Straßenseite werde eine Bebauung (mit Ausnahme des ehemaligen Eckgrundstückes) durch eine etwas nach hinten versetzte Errichtung der jeweiligen Baukörper wieder möglich sein. Die im inzwischen verfüllten Erosionskrater liegenden Grundstücke könnten nur mit einem enormen Aufwand wieder bebaut werden. Die Gründung mit Bohrpfählen spreche allerdings gegen jede wirtschaftliche Vernunft.
Blessem: Nicht mehr bebaubar
Der Stadtrat hatte bereits in seiner Sitzung im August vergangenen Jahres beschlossen, den Eigentümern, deren Häuser und Grundstücke unmittelbar mit oder nach der Flut komplett untergingen oder nicht mehr bebaubar waren, Tauschgrundstücke im Stadtgebiet anzubieten. Durch den Eigenbetrieb Immobilien wurden in der Folge Grundstücke an der Rosellastraße in Erp sowie am Bendenweg in Borr als möglichen Tauschflächen benannt.
Zwischenzeitlich hätten die Gespräche mit den betroffenen Eigentümern aus Blessem soweit fortgeführt werden können, dass die Tauschgeschäfte nun zum Beschluss durch den Rat vorgelegt werden könnten. Die Flächen in Erp und Borr wurden entsprechend ihren Bodenrichtwerten eingeordnet. Die dabei entstandenen Wertdifferenzen (die neuen Flächen sind größer als die in Blessem) werden von den neuen Grundstückseigentümern ausgeglichen.
Ohne Nebenkosten
Allerdings erklärt die Stadt sich aufgrund der besonderen Situation bereit, die jeweiligen Nebenkosten zu übernehmen, wie etwa Grunderwerbssteuer. Durch den Tausch von Wohnbauland in Borr und Erp zu künftigem Grünland in Blessem kommt es allerdings zu einer Minderung städtischen Besitzes.
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Das soll über die Wiederaufbauhilfen von Bund und Land geltend gemacht werden. Wegen der Besonderheit der Situation in Blessem habe das Ministerium ohnehin eine Einzelfallregelung für die Entschädigungen rund um den Blessemer Erosionskrater in Aussicht gestellt, erläuterte die Verwaltung in ihrer Vorlage für den Rat.
Der Stadtrat stimmte der vorgeschlagenen Vorgehensweise der Verwaltung und damit dem Tauschen der Grundstücke zu.