ZwangsversteigerungEntscheidung über Zukunft der Gymnicher Mühle fällt Ende Juli
Erftstadt-Gymnich – In die Hängepartie um die Gymnicher Mühle kommt Bewegung.
Bei einem Termin zur Zwangsversteigerung im Brühler Amtsgericht gab es ein Höchstgebot für das Ensemble, das mit 890.000 Euro knapp 300.000 Euro über dem Verkehrswert liegt. Den Zuschlag erhielt der Bieter noch nicht, da dem Vernehmen nach die Kreissparkasse als Hauptgläubigerin noch Bedenkzeit erbeten hat.
Die Entscheidung soll am 28. Juli um 11 Uhr im Amtsgericht Brühl bekanntgegeben werden. Höchstbietender bei der Zwangsversteigerung war Bernhard Mann, Geschäftsführer der Firma Ceres-Heilmittel mit Sitz auf Schloss Türnich in Kerpen. Für eine Stellungnahme war er Mittwoch nicht zu erreichen.
Erftmuseum und Wassererlebnispark vom Verfahren nicht betroffen
Nach Angaben von Mark Wißler, Geschäftsleiter am Brühler Amtsgericht, hat es zwar eine Reihe von Interessenten gegeben, letztlich traten jedoch nur zwei Bieter auf den Plan. „Es wurden nur Gebote auf den Gesamtkomplex gegeben, nicht jedoch für einzelne Grundstücke oder Gebäude.“ Das Amtsgericht hatte den Verkehrswert für Mühle und Restaurant auf rund 600.000 Euro angesetzt. Das Erftmuseum und der Wassererlebnispark sind von dem Verfahren nicht betroffen, sie befinden sich im gemeinsamen Eigentum des Rhein-Erft-Kreises und des Erftverbands.
Am Gesamtkomplex Gymnicher Mühle waren und sind viele Parteien beteiligt: der vom früheren Landrat Werner Stump angeführte Mühlenverband Rhein-Erft-Rur, der Rhein-Erft-Kreis, der Erftverband, aber auch die von Stump gegründete Stiftung Sankt Martin mit Rechten an Wohnungen.
Gymnicher Mühle: Ansprüche von nachrangigen Gläubigern entfallen
Das Gemeinschaftsprojekt war im Rahmen der Regionale 2010 vor 20 Jahren angestoßen worden, jedoch gab es ab 2015 wachsende Probleme. Der Mühlenverband wollte die 1315 erstmals erwähnte Gymnicher Mühle nicht mehr weiterbetreiben, Stump führte „altersbedingte“ Gründe an. Ein Käufer fand sich nicht. Der von Kreis und Erftverband zunächst in Aussicht gestellte Kauf kam nicht zustande, weil die Politik das Vorhaben ablehnte. Der Mühlenverband stellte schließlich einen Insolvenzantrag, das Verfahren wurde im November 2017 beim Amtsgericht Köln eröffnet.
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Einen freihändigen Verkauf bekam der Insolvenzverwalter nicht durchgesetzt: Es gab mehrere Gläubiger, die nur kaum unter einen Hut zu bekommen waren. Die Zwangsversteigerung soll nun den Knoten zerschlagen. Ansprüche von nachrangigen Gläubigern würden einfach entfallen.