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KommentarDarum muss die Polizei strenger gegen unangemeldete „Spaziergänger“ vorgehen

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Eine Teilnehmerin trägt bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen ein Schild mit der Aufschrift „Corona Fake“. (Symbolbild)

Rhein-Erft-Kreis – In dem Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“ wacht der von Bill Murray gespielte Hauptdarsteller jeden Morgen auf und durchlebt denselben Tag mit denselben Ereignissen. Ähnlich verhält es sich mit den wöchentlichen Informationen der Polizei über die „Montagsspaziergänge“.

Allein die Zahl der Orte variiert, seitdem Corona-Leugner oder -Skeptiker auf die Straße gehen. Und auch das Verhältnis der angemeldeten zu den nicht angemeldeten Versammlungen verschiebt sich gelegentlich. Ansonsten die knappe Mitteilung, dass Polizisten die Versammlungen geschützt haben und es keine Zwischenfälle gegeben habe.

Verantwortliche nicht angemeldeter Versammlungen können oft nicht ermittelt werden

Die Polizei will den Umstand, dass Bürger seit Ende vorigen Jahres auf die Straße gehen, um gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung zu protestieren und nach deren weitgehender Lockerung gegen was auch immer opponieren, möglichst nicht zu hoch kochen. Sie erweckt überdies den Eindruck, dass es keinen Unterschied macht, ob Bürger eine Versammlung anmelden oder nicht. Dass es nicht möglich ist, die Verantwortlichen von mehr als 50 nicht angemeldeten „Montagsspaziergängen“ zu ermitteln, fällt schwer nachzuvollziehen. In der Regel kennen die Organisatoren der „Gegen-Versammlungen“ die Corona-Leugner namentlich. Nicht selten kommen sie aus dem rechten Lager.

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Die Behörden schützen das hohe Gut der Versammlungsfreiheit nicht, indem sie Verstöße dagegen nicht konsequent ahnden. Und all jene, die auch jetzt noch unter dem Deckmäntelchen der Corona-Politik montags „spazieren gehen“, dürfen sich in ihrer Auffassung bestätigt sehen, dass unser Staat schwach ist. Das darf nicht das Ziel sein!