Ärger um Betonwand beim Rewe-NeubauStadt Frechen beauftragt Vermesser
Frechen – Die Stadt geht davon aus, dass der Rewe-Neubau an der Hubert-Prott-Straße den rechtlichen Bestimmungen entspricht.
„Unserer Ansicht nach werden die in der Baugenehmigung festgelegten Vorschriften eingehalten“, sagte der Technische Beigeordnete Robert Lehmann. Ein Vermesser soll nun aber noch einmal genau prüfen, ob der vorgeschriebene Abstand zu einem benachbarten Mehrfamilienhaus eingehalten wird.
Frechen: Werden die Abstände zu den Grundstücken eingehalten?
In der Baugenehmigung sei festgelegt, dass zwischen den Grundstücken ein Abstand von 3,70 Meter und zwischen den Gebäudekanten ein Abstand von acht Metern eingehalten werden müsse, sagte Lehmann. Das soll der Vermesser nun prüfen.
Auf der Seite, an dem der neue Supermarkt an das Mietshaus grenzt, wird der Neubau zwei Geschosse haben und etwa acht Meter hoch sein. Dort entstehe der Anlieferbereich, Lagerflächen und auch ein Lärmschutz, berichtete Lehmann. Auf der anderen Seite des Gebäudes, dem Mietshaus abgewandt, kommt ein Sattelgeschoss für Wohnungen hinzu. „Wir haben auch noch einmal das Gespräch mit den Bauherren gesucht. Sie haben die Bereitschaft signalisiert, durch eine Begrünung oder bauliche Maßnahmen eine Verbesserung zu erzielen“, berichtete Lehmann. Eine rechtliche Verpflichtung dazu bestehe aber nicht.
Das könnte Sie auch interessieren:
Er habe durchaus Verständnis für die Beschwerden der Anwohner, so der Technische Beigeordnete. Als Behörde habe die Stadt aber zunächst die Rechtmäßigkeit zu prüfen: „Ob das dann schön ist, ist eine andere Sache.“