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Korruptionsskandal Frechen/HürthRichter prüfen Scheinrechnungen für Schwarzarbeit

Lesezeit 2 Minuten

Zwei Geschäftsführer einer Hürther Sicherheitsfirma stehen vor Gericht.

  1. Der Prozess um eine mögliche Bestechung in Hürth und Frechen geht weiter.
  2. Die beiden Geschäftsführer der Sicherheitsfirma BSS sind angeklagt. Der Prozess steht im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen die beiden inzwischen entlassenen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Frechen.

Frechen/Hürth – Der Prozess gegen die beiden Geschäftsführer der Sicherheitsfirma BSS aus Hürth ist am Dienstag fortgesetzt worden, die wegen Korruption, Bestechung und Steuervergehen im Millionenhöhe angeklagt sind. Der Prozess steht im Zusammenhang mit den Bestechungsvorwürfen gegen die beiden inzwischen entlassenen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Frechen.

Im Zusammenhang mit der Bewachung und Verpflegung der Flüchtlinge 2015 und 2016 sollen hohe Summen an einen 43 Jahre alten Abteilungsleiter der Stadt gezahlt worden sein. Er sollte am Dienstag als Zeuge aussagen. Im Gegensatz zu einem weiteren ehemaligen städtischen Mitarbeiter, der am Montag detailliert geschildert hatte, wie die Bestechung ablief und wie viel Geld der ehemalige Abteilungsleiter erhalten hatte, machte der 43-Jährige von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Gegen den Verwaltungsfachangestellten wird gesondert ermittelt.

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Am Dienstag schauten sich die Richter die Scheinrechnungen genauer an, die erstellt wurden, um das Schwarzgeld zu generieren, mit dem der Abteilungsleiter geschmiert worden sein soll. Im Fokus stand einer der Geschäftsführer, der vorgab, für die Buchhaltung zuständig gewesen zu sein. Die Kammer stellte fest, das mehr Geld übrig geblieben sei, als der städtische Abteilungsleiter erhalten haben soll. Den „Überschuss“ sollen sich die Angeklagten geteilt haben.

„Geschirrpauschale“ für 8.000 bis 10.000 Euro

Stutzig machte die Richter auch die Rechnungen, die an die Stadt gestellt wurden. So taucht jedes Mal der Posten „Geschirrpauschale“ auf. Jeden Monat wurden dafür zwischen 8000 und 10.000 Euro verlangt. Einer der drei Richter hielt dem Buchhalter vor: „Für das Geld hätten Sie doch jeden Tag neues Geschirr kaufen können.“ Der versuchte sich rauszureden und erklärte: „Das Geschirr musste auch gespült werden.“

Als Richter und Staatsanwaltschaft wissen wollten, wie die Kalkulation für das Cateringunternehmen, das die Flüchtlinge mit Essen versorgte, aussah, verwies der Buchhalter an seinen Kollegen. Das Geschäft florierte offenbar. Nach Angaben des Gerichts erzielten die Beteiligten eine Umsatzrendite von bis zu 70 Prozent. Ein Richter: „Zum Vergleich, Apple macht in guten Monaten 40 Prozent.“ Der Prozess wird fortgesetzt.