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Korruption im Frechener RathausAngeklagte belasten sich vor Gericht gegenseitig

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Zum Prozessauftakt stapelten sich die Akten zum Korruptionsverdacht in Frechen im Gerichtssaal.

Frechen – Dass unter der Hand Geld an einen Abteilungsleiter und seinen Stellvertreter bei der Stadt Frechen geflossen ist, als vor einigen Jahren Aufträge zur Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und zur Versorgung der dort untergebrachten Menschen vergeben wurden – das bestritt keiner der drei Angeklagten, als das Verfahren wegen Korruption im Frechener Rathaus am Montag vor dem Landgericht fortgesetzt wurde. Doch wer die treibende Kraft war – darüber gingen die Aussagen der Angeklagten auseinander. Sie schoben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zu.

In einer ausführlichen Einlassung, die er von seinen Anwälten verlesen ließ, gab sich der ehemalige Abteilungsleiter für Wohnen und Soziales reuig: Er schäme sich zutiefst, doch er sei in eine „Spirale“ geraten, aus der er wegen seiner Spielsucht und anderer Schulden keinen Ausweg mehr gesehen habe.

Bestechungsgeld statt Ausschreibung in Frechen

Alles begann, als für die Flüchtlingsunterkunft in der Turnhalle des Frechener Gymnasium 2015 ein Security-Unternehmen gesucht wurde. Der dritte Angeklagte vermittelte den Auftrag an ein Hürther Sicherheitsunternehmen, bei dem er damals beschäftigt war. Über ihn lief später auch das Catering. Die Stadt zahlte dafür 125.000 Euro im Monat. Der Abteilungsleiter und sein Vertreter sollen von dem Unternehmen unter der Hand 10.000 Euro im Monat erhalten haben, später soll weiteres Bargeld für Objektbewachungs- und Versorgungsaufträge in anderen Unterkünften geflossen sein. Insgesamt geht es um Werte von 1,2 Millionen Euro.

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Der Abteilungsleiter und der Mitarbeiter der Sicherheitsfirma beschuldigten sich vor Gericht gegenseitig, den Anstoß für Zahlung der Bestechungsgelder gegeben zu haben. Fest steht: Die Firma erhielt den Zuschlag, ohne dass die Aufträge ausgeschrieben wurden. Bemängelt habe dies bei der Stadt Frechen oder der Bezirksregierung niemand, so der Abteilungsleiter.

Stellvertreter will aus Angst mitgemacht haben

Unklar blieb auch die Aufgabenverteilung zwischen ihm und seinem Stellvertreter. Dieser sei ein gleichberechtigter Partner gewesen, er habe die Rechnungen „durchgewunken“ und die Hälfte des Bestechungsgeldes erhalten, sagte der Abteilungsleiter.

Der Stellvertreter ließ über seinen Anwalt wissen, er habe in der Sache nur eine „passive Rolle“ gespielt. Der Abteilungsleiter habe ihn von sich aus mit relativ kleinen Beiträgen beteiligt – wahrscheinlich, um sicherzustellen, dass die Bestechung nicht auffliegt. Weil er Angst hatte und sich bedroht fühlte, habe er mitgemacht. Der Prozess wird fortgesetzt.