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Eigentümer will Abriss von Denkmal„Was der Baumarkt hergibt, wurde hier verbastelt“

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Das Fachwerkhaus an der Brunnenstraße ist nur von außen ein Schmuckstück, sagt der Eigentümer.

  1. Ein neuer Eigentümer wollte das denkmalgeschützte Fachwerkhaus an der Brunnenstraße in Burbach sanieren.
  2. Doch nach dem Kauf stellte Lars Arenhövel fest, dass das Haus in deutlich schlechterem Zustand war als angenommen.
  3. Jetzt streitet der Zahnarzt mit der Stadt über eine Abrissgenehmigung.

Hürth-Alstädten/Burbach – Ein Schmuckkästchen ist das Fachwerkhaus an der Brunnenstraße 18, Baujahr 1792, das einmal zu einem ortstypischen Vierkanthof gehörte. Als Dr. Lars Arenhövel, der mit seiner Familie nebenan wohnt, das unter Denkmalschutz stehende Anwesen 2017 kaufte, wollte er das Haus sanieren und an eine alleinstehende Mutter aus der Nachbarschaft vermieten. Im Hof plante Arenhövel eine kleine Remise; dort wollte er seine Oldtimer unterstellen.

Doch inzwischen streitet sich der Zahnarzt mit der Stadtverwaltung über eine Abrissgenehmigung. Denn eine Sanierung würde wohl richtig teuer werden. „Der Mietvertrag war unterschrieben“, sagt Arenhövel, der das 390 Quadratmeter große Grundstück mit Wohnhaus und Torgebäude für 400.000 Euro erworben hat. Weiteres Geld wollte er investieren, um eine neue Heizung einzubauen, Leitungen zu verlegen und das Gebäude „ein wenig aufzuhübschen“.

„Es wurde nur kaschiert, was marode war“

Doch dann habe sich herausgestellt, dass sich das Haus in einem deutlich schlechteren Zustand befinde, als er erwartet habe. Das Fachwerk sei morsch und vom Sockel her weggefault, das Material in den Gefachen feucht und bröselig. „Das Haus ist nie denkmalgerecht saniert worden. Es wurde nur kaschiert, was marode war“, sagt der 48-jährige Eigentümer. „Was der Baumarkt hergibt, wurde hier verbastelt.“

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Eigentümer Lars Arenhövel will das Fachwerkhaus und die Nebengebäude abreißen und durch ein Mehrfamilienhaus ersetzen.

Als deutlich wurde, dass die Sanierung Hunderttausende Euro kosten würde, änderte Arenhövel seine Pläne. Der Eigentümer wollte das Haus abreißen und auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen bauen. Doch auf eine Bauvoranfrage hin sei ihm aus der Verwaltung signalisiert worden, dass der Antrag wenig Chancen habe und auf einer Sanierung bestanden werde.

Arenhövel hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet und im Rahmen eines Anhörungsverfahrens mehrere Gutachten vorgelegt. Ein Sachverständiger kommt zu dem Schluss, dass im Erdgeschoss große Teile des Fachwerks ersetzt werden müssen. Nach der Sanierung werde nur ein „Gebäudetorso“ übrig bleiben, der eher eine Kopie oder Rekonstruktion sei und mit dem ursprünglichen Baudenkmal nicht mehr viel zu tun haben werde.

Ein Statiker will aufgrund der Gebäudeschäden nicht einmal für die Standsicherheit bürgen. Tatsächlich seien Teile des Torhauses bereits im vergangenen November eingestürzt, berichtet Arenhövel.

Interessenten sprangen angesichts der Sanierungskosten alle ab

Nach Einschätzung der Gutachter würde eine denkmalgerechte Sanierung mehr als 800.000 Euro kosten – und sei damit völlig unwirtschaftlich. Arenhövels Rechtsanwalt bezweifelt überdies, dass das Gebäude denkmalwürdig ist.

Denn von dem ursprünglichen Vierkanthof seien nur noch zwei Gebäude übrig. Und selbst die Fassade entspreche längst nicht mehr dem Originalzustand. Inzwischen hat Arenhövel mehrfach versucht, das Haus zu verkaufen – für die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises. Zwar habe es zunächst viele Interessenten gegeben, doch die hätten angesichts der Sanierungskosten dann alle abgewinkt, sagt er.

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Die Stadtverwaltung hat noch keine Entscheidung über den Abrissantrag getroffen. Manfred Siry, Fachbereichsleiter Planen, Bauen und Umwelt, bestätigt, dass ein Erhalt nur gefordert werden könne, wenn er „wirtschaftlich zumutbar“ sei. Das sei „eine Ermessensentscheidung, bei der man leicht unterschiedlicher Auffassung sein kann“. Derzeit würden die Gutachten geprüft. Die Verwaltung will auch den zuständigen Kulturausschuss an der Entscheidung beteiligen, der Mitte Februar wieder tagen wird.

Lars Arenhövel hat für den Fall der Ablehnung bereits eine Klage vor dem Verwaltungsgericht angekündigt – mit entsprechender Schadenersatzforderung für entgangene Mieteinnahmen.