Stadtverordneter ist infiziertCorona-Warnung nach der Ratssitzung in Hürth
Hürth – Der Rat sieht rot: Nach der Sitzung des Stadtrats am Dienstagabend sind etliche Stadtverordnete und Besucher von der Corona-Warnapp vor einem Risikokontakt gewarnt worden. Die Meldung ploppte am späten Mittwochabend auf den Mobiltelefonen auf, am Donnerstagvormittag meldete eine Fraktion dem Ratsbüro dann, dass einer ihrer Kommunalpolitiker positiv auf das Coronavirus getestet worden sei – wohl der Grund für die Warnmeldung. Ob es weitere Infektionen gibt, ist bisher nicht bekannt.
Das Ratsbüro kündigte am Donnerstagvormittag an, die Stadtverordneten per E-Mail über den Infektionsfall zu informieren. Schon vorher hätten sich einige Ratsmitglieder gemeldet, berichtete Tobias Püllen, Referent des Bürgermeisters, auf Nachfrage. Auch die 36 Besucherinnen und Besucher, die sich vor der Sitzung in die Anwesenheitslisten eingetragen hatten, sollten laut Püllen eine E-Mail mit der Empfehlung, sich testen zu lassen, und einem Hinweis auf die zurzeit gültigen Quarantäneregeln bekommen. Unterm Strich dürften knapp 100 Menschen betroffen sein.
Viele Besucher verfolgten die Sitzung in Hürth und sollen nun zum Test
Die Ratssitzung am Dienstagabend war gut besucht. Viele Gäste nutzten die Einwohnerfragestunde, um das Thema Geruchsbelästigung im Stadtgebiet anzusprechen. Auf der Tagesordnung stand auch ein Bericht über die geplante Klärschlammverbrennungsanlage auf dem Knapsacker Hügel.
Weil der große Römersaal des Bürgerhauses, in dem der Stadtrat sonst tagt, zum Sitzungstermin schon für eine andere Veranstaltung gebucht war, musste das Gremium ins ins deutlich engere Forum des Ernst-Mach-Gymnasiums ausweichen. Die Verwaltung habe aber alles getan, um die Sicherheit bei den Sitzungen kommunaler Gremien zu gewährleisten, versicherte Tobias Püllen.
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„Wir haben Schutzmaßnahmen ergriffen, die über die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung hinausgehen“, sagte der Bürgermeister-Referent. So galt bei der Ratssitzung für Stadtverordnete und Besucher nicht nur die 3G-Regel – es musste also Impfung, Genesung oder ein aktueller Test nachgewiesen werden. Die Teilnehmer mussten darüber hinaus auch am Platz und bei Redebeiträgen die Masken aufbehalten, obwohl die Verordnung das bei Einhaltung des Abstands nicht mehr vorschreibt. Auch die ausgelegte Teilnehmerliste zur Kontaktnachverfolgung gehe inzwischen über die Verordnung hinaus, sagte Püllen. „Wir machen dabei von unserem Hausrecht Gebrauch.“ Im Saal sei alle 15 Minuten quer gelüftet worden, um einer Anreicherung von Aerosolen in der Luft vorzubeugen.