Der Fahrdienstleiter im Stellwerk von Hürth-Kalscheuren hat das Betreten der Gleise auf Anfrage der Bauüberwachung untersagt.
Zwei Tote bei Hürth-KalscheurenGleis war für Bauarbeiten am Unglückstag nicht freigegeben
Die beiden Bauarbeiter (27 und 31), die am vergangenen Donnerstag auf der Bahnstrecke zwischen Köln und Hürth wenige Hundert Meter vom Bahnhof Kalscheuren entfernt von einem Intercity überrollt und getötet wurden, haben sich im Gleis aufgehalten, obwohl es für die Arbeiten nicht freigegeben war.
Unklar ist nach wie vor, wie das geschehen konnte. Nach einem Bericht der Bild-Zeitung hat der Fahrdienstleiter auf dem Stellwerk in Hürth-Kalscheuren dem unabhängigen Bauüberwacher, der von einem Ingenieurbüro bestellt wird, keine Freigabe erteilt, den Bautrupp zu Stopfarbeiten auf die Gleise zu lassen, um dort Reparaturarbeiten durchzuführen.
Bauüberwacher bitte Fahrdienstleiter per Handy um Streckenfreigabe
Der Bauüberwacher hatte per Handy beim Fahrdienstleiter um die Freigabe gebeten. Die Männer hatten zuvor am Streckenrand zusammen mit ihren fünf Kollegen außerhalb des Gefahrenbereichs gearbeitet.
Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ ging es vermutlich darum, im Gleis kurzfristige Arbeiten vorzunehmen. Das ist grundsätzlich gestattet, wird aber nur genehmigt, wenn eine sogenannte natürliche Zugpause vorliegt. Das ist ein Zeitabstand, in dem sichergestellt ist, dass in beiden Richtungen keine Züge fahren und deshalb keine Menschen gefährdet werden können.
Nur dann kann der Fahrdienstleiter die Genehmigung erteilen. Das Betreten der Gleise ist auch in diesem Fall nur erlaubt, wenn Sicherungsposten den Bautrupp begleiten.
Zugunglück in Hürth: Die Baustelle war angemeldet
Die Baustelle war nach Informationen unserer Zeitung vorher angemeldet, die Betriebs- und Bauanweisung (Betra) lag vor. Ohne diese Genehmigung dürfen grundsätzlich keine Bauarbeiten auf Bahngleisen in Angriff genommen werden. Die Betra ist eine schriftliche Anweisung. Sie beinhaltet auch Zuständigkeiten und Festlegungen für die Bauleitung, die Bauüberwachung sowie für die Sicherung der Beschäftigten und das Notfallmanagement.
Die Staatsanwaltschaft Köln teilte auf Anfrage mit, sie könne zu Einzelheiten keine Stellung beziehen. Die Ermittlungen seien aufwändig und noch nicht abgeschlossen. Die Ursache des Unglücks scheint hingegen festzustehen. Es dürfte sich um menschliches Versagen handeln. Ein technischer Defekt scheidet nach den bisherigen Erkenntnissen wohl aus.