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Anwohner fielen aus allen WolkenStadt fordert von Kerpenern Tausende Euro

Lesezeit 4 Minuten

Die Anwohner des Hubertuswegs beklagen, dass in ihrer Straße so einiges im Argen liege.

Kerpen-Brüggen – Als die Anwohner des Hubertuswegs Ende Oktober von der Stadtverwaltung eine Aufforderung zur Zahlung eines Restbetrags für die Erschließungskosten in ihrer Straße erhielten, fielen sie aus allen Wolken.

Die eingeforderten Beträge seien rund sechsmal so hoch gewesen, wie sie erwartet hätten, berichtet Thorsten Schumacher: „Bei mir sind es statt 1300 Euro nun 7400 Euro.“ Ähnlich ist es auch bei Michael Hemmer. „1700 Euro sollten es sein, nun will die Stadt 10.690 Euro. Das zahlt eine Familie nicht mal so einfach aus der Portokasse.“

Neun Familien sind es am Hubertusweg, die bei der Stadtverwaltung nun eine Aussetzung der fristgerechten Zahlung des Restbetrags ihrer Erschließungsbeiträge beantragt haben. Es herrsche Klärungsbedarf, meinen sie. Die Verwaltung hat die Aufforderung aber schon zurückgewiesen. Alles sei rechtens, heißt es in einem Schreiben der Verwaltung.

Kerpen: Erschließungskosten liegen deutlich über kalkuliertem Betrag

Schon lange gärt es zwischen den Anwohnern des Hubertuswegs und der Stadtverwaltung. Der Hubertusweg ist Teil des Bebauungsplangebiets „Burgackerstraße“, welches vor rund zehn Jahren auf dem Gebiet des ehemaligen Brüggener Sportplatzes unter Einbeziehung von privaten Flächen entwickelt worden war.

In dem Bebauungsgebiet sind mittlerweile zwei neue Straßen entstanden und bebaut: Die Straße Am Schützenhaus, wo die Grundstücke von der Stadt vermarktet wurden, und die Straße Am Hubertusweg, wo sich zumindest auf einer Straßenseite Privatgrundstücke befanden. Doch obwohl es sich um ein gemeinsames Bebauungsgebiet handelt, gibt es unterschiedlich hohe Erschließungsbeiträge.

„Laut dem Heranziehungsbescheid der Stadt werden bei uns Erschließungskosten in Höhe von 48,34 Euro je Quadratmeter geltend gemacht. Dies sind circa 15 Euro über dem von der Stadt Kerpen ursprünglich kalkulierten Betrag von 33 Euro“, sagt Schumacher. Dazu kämen noch die Erschließungskosten für den Kanal.

Darüber beschweren sich die Anwohner in Brüggen

Er und seine Mitstreiter haben drei Knackpunkte ausgemacht, die für die hohen Erschließungskosten ursächlich sein sollen und bei denen die Stadt mit den Anwohnern nicht fair umgegangen sei: Von den 25 öffentlichen Parkplätzen im gesamten Bebauungsgebiet befänden sich nun an der Straße Hubertusweg 21 Parkplätze, an der Straße Am Schützenhaus aber nur fünf. Der Stadtverwaltung sei durch die Verschiebung von Parkplätzen auf den Hubertusweg ein „geldwerter Vorteil“ entstanden, weil sie so auf ihrem Gelände Am Schützenhaus mehr Baugrundstücke habe schaffen können.

Es sei zudem auch so, dass die Kosten für die 21 Stellplätze am Hubertusweg nun auch nur den Anwohnern des Hubertuswegs angerechnet würden. „Hier werden Kosten zum Vorteil der städtischen Bebauungsfläche Am Schützenhaus auf den Hubertusweg umgelegt“, klagen die Anwohner.

Ähnlich sei es mit einer alten Stützmauer gewesen, die das Bebauungsplangebiet durchzogen habe und die habe ersetzt werden müssen. Auch hier seien die Kosten nur dem Hubertusweg angerechnet worden.

Zudem gebe es auch eine ungleiche Verteilung der Kosten am Hubertusweg selbst: So sei die eine Straßenseite, die privat vermarktet worden sei, mit höheren Erschließungskosten belegt worden, als die andere Straßenseite, wo die Grundstücke in städtischem Besitz gewesen seien.

„Es liegt also einiges im Argen auf dem Hubertusweg“

„Es liegt also einiges im Argen auf dem Hubertusweg“, meinen die Anwohnern. „Es sind viele Fragen offen, die wir gerne in einem persönlichen und verständlichen Gespräch mit der Stadtverwaltung klären würden“, sagt Anwohner Jens Heilig. Bislang gebe es von der Stadtverwaltung aber nur eine Menge „Papier“, aber keinen persönlichen Kontakt.

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Gerade erst hat die Verwaltung den Anwohnern aufgrund ihrer Klagen schriftlich geantwortet: Wie es in dem Schreiben heißt, gebe es „keine Begründung und keine rechtliche Grundlage“ dafür, die fristgerechte Zahlung der eingeforderten Gelder auszusetzen: Zwar stimme es, dass eine gemeinsame Abrechnung der Straßen Hubertusweg und Am Schützenhaus für die Anlieger des Hubertuswegs zu niedrigeren Erschließungskosten führen würde. Doch eine solche Zusammenfassung „zu einer Erschließungsanlage“ sei rechtlich nicht zulässig, da die beiden Straßen durch eine ausgewiesene Grünfläche mit Fußweg getrennt seien und es in ihnen auch eine unterschiedliche Ausbauweise gebe. „Die separate Abrechnung des Hubertuswegs war die einzige rechtmäßige Vorgehensweise.“

Zudem habe auch die Stützmauer nicht beiden Straßen angerechnet werden dürfen, da sie nur den Hubertusweg abstütze.

So erklärt sich die Kerpener Verwaltung

Warum es – je nach Straßenseite – am Hubertusweg selbst unterschiedliche Erschließungskosten gibt, erklärt die Verwaltung so: Es habe für die städtischen Grundstücke auf der eine Straßenseite „einen politischen Verkaufspreis“ gegeben. Um diese günstiger anbieten zu können, seien die Erschließungskosten sozusagen von der Stadt übernommen worden. Dies aber sei geschehen, ohne die Bauherrn auf den privaten Grundstücken auf der anderen Straßenseite damit zusätzlich zu belasten.

Wie es weitergeht und ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt, ist offen. Die Stadtverwaltung weist daraufhin, schon mit dem Rechtsanwalt der Anwohner offene Fragen besprochen zu haben.