Auf denjenigen, der hier seinen Sperrmüll illegal am Wegesrand entsorgt hat, könnten empfindliche Geldstrafen zukommen.
Nach HausabbruchVermülltes Grundstück an Stiftsstraße in Kerpen soll aufgeräumt werden

Nach einem Hausabbruch bleibt in Langenich Schutt zurück - und der liegt dort schon seit Wochen. Neu ist der Bauzaun, der aber auch nicht wirklich hilft.
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Was lange wärt wird doch nicht gut - bis jetzt zumindest. Denn nachdem ein lange baufälliges Haus an der Stiftsstraße in Kerpen-Langenich vor einigen Wochen abgerissen wurde, verbleibt an gleicher Stelle ein riesiger Schutthaufen. Weder die Stadt Kerpen noch der Kreis sieht sich nach eigenen Angaben dafür zuständig, den Schutt zu entfernen. Hinzu kommt, dass mittlerweile auch Externe ihren Müll hinzustellen. Statt, dass der Müll entfernt wird, wächst der hässliche Haufen also.
Neu ist an der Stelle ein Bauzaun, wie ein Besuch vor Ort ergibt. Der hält aber niemanden davon ab, seinen Sperr- und Haushaltsmüll nun einfach vor dem Zaun abzustellen. Darunter finden sich zahlreiche Müllsäcke, Schaumstoff und sogar ein Glastisch - und all das stapelt sich mittlerweile sogar schon bis an den angrenzenden Fußgängerweg.
Zuständigkeiten mussten erst geklärt werden
Wie Pressesprecher Harald Stingl auf Anfrage erklärt, sei die Stadtverwaltung für die Entsorgung nicht zuständig. Immerhin handele es sich um Privatgrund. Er verweist an die Untere Abfallwirtschaftsbehörde beim Kreis.
Für die Entsorgung zuständig ist die nach Angaben der Sprecherin Katharina Walkling-Spieker zwar auch nicht: „Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde ist nicht für die Entsorgung des Schutts zuständig.“ Dennoch tangiere der Umstand die Behörde: „Die Untere Abfallbehörde ist jedoch zuständige Behörde zur Ahndung illegaler Abfallablagerungen wie hier vorliegend.“ Den Schutt loswerden müsse der Grundstücksbesitzer schon selbst - wenn nicht anders möglich, dann auch mithilfe von Zwangsgeldern, erklärt die Kreissprecherin.
Kerpen: Untere Abfallwirtschaftsbehörde legt Besitzer Frist auf
Allerdings habe die Untere Abfallwirtschaftsbehörde den Eigentümer bereits aufgefordert, den Müll zu entfernen: einmal am 13. Februar und dann erneut am 21. März. Denn obwohl vor der zweiten Aufforderung der besagte Bauzaun aufgestellt wurde, habe sich die Menge des Schutts auf dem Grundstück nicht sichtlich verändert. Sollte der Besitzer das Areal bis zum 30. April nicht vom Müll befreien, „können als einer der nächsten Schritte empfindliche Zwangsgelder festgesetzt werden“, erklärt Walkling-Spieker.
Für die Entsorgung des Mülls am Fußweg ist nun aus Sicht des Kreises aber doch die Stadt Kerpen zuständig: „Grundstückseigentümerin des Fußweges (Bürgersteig) ist die Stadt Kerpen und damit Verantwortliche für die Entsorgung der dort abgelagerten Abfälle. Das Ordnungsamt der Stadt Kerpen wurde heute aufgefordert, für die Entsorgung des Abfalls vor dem Bauzaun in eigener Zuständigkeit Sorge zu tragen, dieses wurde bereits bestätigt.“
Übrigens: Wer erwischt wird, wie er an der Stelle - oder auch sonst wo - unerlaubt seinen Müll ablegt, sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen. „Sollte ein Abfallverursacher ermittelt werden, leitet die Untere Abfallbehörde des Rhein-Erft-Kreises ein entsprechendes Bußgeldverfahren ein. Es können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängt werden“, macht die Sprecherin deutlich.