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HochwasserschutzKreis sieht keine Flutgefahr durch Bauprojekt in Pulheim

Lesezeit 1 Minute
Eine Baustelle, ein Gebäude mit Gerüst.

Die Bauarbeiten an der Bernhardstraße gehen in rasantem Tempo voran.

Aus Sicht des Rhein-Erft-Kreises handelt es sich bei den Baumaßnahmen nicht um Eingriffe, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig ist.

Die im Bau befindlichen Unterkünfte für Geflüchtete an der Bernhardstraße gefährden den Hochwasserschutz nicht. „Eine Steigerung der Überflutungsgefahr angrenzender Flächen ist durch die Maßnahme nicht ersichtlich“, teilt die Pressestelle des Rhein-Erft-Kreises auf Nachfrage mit.

Pulheim:

Damit widerspricht die Untere Wasserbehörde dem Unterhaltungs-verband Pulheimer Bach. Dieser hatte zuletzt erklärt, dass die Ronnen (wechselfeuchte Gewässer, die nur bei Regen Wasser führen) nur eine begrenzte Menge Wasser aufnehmen könnten. Diese sei längst erreicht, die zusätzliche Versiegelung durch das Bauprojekt erhöhe das Hochwasserrisiko.

Der Verband hatte der Stadt daher empfohlen, die „Baustelle anzuhalten“, zunächst ein genehmigtes Entwässerungskonzept vorzulegen und anschließend ein Rückhalte- oder Versickerungsbauwerk zu errichten, um das zusätzliche Hochwasserrisiko zu vermeiden.

Aus Sicht des Rhein-Erft-Kreises handelt es sich bei den Baumaßnahmen nicht um Eingriffe, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig ist, da das Wasser von den befestigten Flächen aktuell frei versickert und weder eine direkte Einleitung in das Gewässer noch eine gezielte Einleitung in das Grundwasser erfolgt.

Eine wasserrechtliche Erlaubnis sei erforderlich, wenn im weiteren Bauablauf Wasser in die Ronne oder das Grundwasser eingeleitet werde. „Die Untere Wasserbehörde steht in Bezug auf einen Antrag zur Entwässerung im Austausch mit dem beauftragten Planungsbüro der Stadt Pulheim.“