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KommunalabgabePulheimer müssen für einen neuen Gehweg zahlen

Lesezeit 2 Minuten
Ein Gehweg, dahinter ist ein Zaun zu sehen.

Anwohner befürchten, dass die Stadtverwaltung den Gehweg an der Christophstraße nicht in ihrer Planung berücksichtigt hat.

Wie viel und wann die Grundstückseigentümer oder die Erbbauberechtigten die Kommunalabgabe zahlen müssen, ist derzeit noch unklar.

Die im Bau befindliche Unterkunft für Geflüchtete an der Christophstraße/Ecke Hedwigstraße bietet immer wieder Gesprächsstoff. Aktuell ist es die Frage, ob die Stadtverwaltung einen Gehweg an der Christophstraße in ihren Planungen nicht berücksichtigt hat, die die Anwohnerinnen und Anwohner umtreibt.

Pulheim: Fraktion stellte Fragen

Die Ratsfraktion Bürgerverein Pulheim (BVP) hat das Thema aufgegriffen und einen Fragenkatalog an die Verwaltung geschickt. Aus der Nachbarschaft hatte die Fraktion offenbar erfahren, dass laut Immobilienmanagement ein eineinhalb Meter breiter Streifen zwischen Fahrbahn und dem Grundstück nicht berücksichtigt worden sei, da das Tiefbauamt dafür zuständig sei.

Die Fraktion wollte unter anderem wissen, ob der Bürgersteig in den Gesamtkosten berücksichtigt wurde, ob der Stadtrat gegebenenfalls erneut außerplanmäßig Geld freigeben muss, mit welchen Kosten zu rechnen ist und ob es einen Auftrag zur Planung und Ausführung des Bürgersteigs gibt. 

Pulheim: Stadt beteiligt Bürger an den Kosten

In seinem Antwortschreiben erläutert ein Mitarbeiter des Tiefbauamtes, dass die für den Gehweg vorgesehene Fläche „geschottert und verdichtet“ worden sei. Das Tiefbauamt werde den Bürgersteig fertigstellen, sobald die Unterkunft fertig sei. Die Kosten für den Bau des Bürgersteigs sind demnach nicht Teil des Projektes „Bau einer Flüchtlingsunterkunft“. Folglich seien diese Punkte bei der Planung nicht übersehen worden, sie würden gesondert finanziert.

Weiter teilt der Mitarbeiter dem BVP mit, dass für den Bau eines neuen Gehweges an einer bestehenden Straße keine weiter ausgearbeitete Planung erforderlich sei. Die Kosten für das Fertigstellen des Gehweges mit einer Fläche von rund 30 Quadratmetern gibt der Mitarbeiter mit etwa 2000 Euro an. Zusammenstellung der Positionen und eine Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt seien noch nicht erfolgt und derzeit auch nicht erforderlich.

Um den Bau des Gehwegs finanzieren zu können, müsse der Kämmerer außerplanmäßig Geld bereitstellen. „Ergänzend“ weist der Mitarbeiter darauf hin, „dass die Christophstraße bislang noch nicht plangemäß hergestellt ist. Folglich werden auch die Kosten des neuen Gehweges künftig Gegenstand einer Erschließungsbeitragsabrechnung nach §§ 127 ff Baugesetzbuch sein“.

Dabei handelt es sich um eine Kommunalabgabe, die die Eigentümer der Grundstücke oder Erbbauberechtigte zahlen müssen. Die Stadt erhebt sie unter anderem für das Anlegen von Fahrbahnen und Gehwegen. Wie viel und wann die Grundstückseigentümer die Kommunalabgabe zahlen müssen, ist derzeit noch unklar.