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Bebauungsplan ruhtStadt Pulheim muss über Tiefgarage unter Abteiquartier entscheiden

Lesezeit 2 Minuten
Das Foto zeigt einen Parkplatz, Autos sind dort nicht zu sehen.

Der Parkplatz hinter der Abteipassage wird kaum genutzt, seit dort Parkgebühren zu zahlen sind

Sollte sie sich für ein zweites Parkdeck entscheiden, müsse die Stadt die Stellplätze kaufen und bewirtschaften, stellt der Investor klar.

Aus dem Abteiquartier wird in absehbarer Zeit nichts. Wann die Abteipassage, die dem Neubau weichen soll, abgebrochen wird, ist ungewiss. Auch ein möglicher Baubeginn steht in den Sternen. Denn das Bebauungsplanverfahren BP 141 Abteiquartier Brauweiler, das die Politik 2018 auf den Weg gebracht hat, ruht.

Bekanntlich hat sich der Bebauungsplan in zentralen Punkten geändert. Erst wenn die Objektgesellschaft Brauweiler GmbH als Eigentümerin der Abteipassage und Investorin neue umsetzbare Pläne vorlegt, wird das Verfahren fortgesetzt. Nach wie vor ungeklärt ist die Frage, ob unter dem geplanten Wohn- und Geschäftshaus eine zweite Tiefgaragen-Ebene entstehen soll.

Die Zeiten niedriger Bauzinsen sind vorbei
Reiner Freigeber

Mit Blick auf ein Gespräch mit der Stadtverwaltung Mitte Juli sagt Reiner Freigeber, Geschäftsführer der Dana Invest GmbH, die an der Objektgesellschaft Brauweiler beteiligt ist: „Wir sind so auseinander gegangen, dass die Stadt prüft, ob sie die Stellplätze will oder nicht. Wenn sie sie haben möchte, bauen wir sie, aber dann muss sie sie kaufen und bewirtschaften.“

Ob eine zweite Tiefgaragen-Ebene mit 70 öffentlichen Stellplätzen wirtschaftlich ist, bezweifelt Freigeber. „50 Cent für jede angefangene Stunde reichen nicht mal aus, um die Betriebskosten zu finanzieren. Geschweige denn, die 70 Stellplätze zu kaufen.“ Die Zeiten niedriger Bauzinsen seien vorbei. „Sie lagen mal bei einem Prozent, jetzt liegen sie über fünf Prozent. Außerdem haben wir 30 bis 40 Prozent höhere Baukosten.“

Die erwähnten 50 Cent kommen nicht von ungefähr. Vor drei Jahren hatte die Stadt eine europaweite Ausschreibung für Stellplätze im Zentrum des Ortes gestartet. Darin hieß es auch, dass der Eigentümer der Stellplätze verpflichtet ist, alle Kosten zu tragen, um sie instand zu halten und dass er das Recht hat, Gebühren zu erheben. Sie sollten nicht höher sein als jene, die die Stadt erhebt – also 50 Cent pro Stunde. Angebote auf die Ausschreibung gab es nicht.

Fraglich ist, ob die Bürger gewillt sind, Gebühren zu zahlen und eine Tiefgarage zu nutzen. Ein Pilotprojekt, das die Eigentümerin der Passage im November gestartet hat, lässt Zweifel aufkommen. Wer zurzeit sein Auto auf dem Parkplatz hinter dem Gebäude abstellen möchte, muss 50 Cent Parkgebühren pro Stunde zahlen. Der Tageshöchstsatz beträgt zehn Euro. „Der Test ist nach hinten losgegangen. In fünf Monaten sind maximal 15 Euro zusammengekommen“, sagt Freigeber.

Die Stadtverwaltung bestätigt das Gespräch mit dem Investor. „Der Inhalt wird nun verwaltungsintern geprüft“, heißt es.