Klage gegen RatsentscheidPulheimer Bürgerinitiative will Abteipassage erhalten
Pulheim-Brauweiler – Die Bürgerinitiative Abteipassage Brauweiler hat ihre Ankündigung wahr gemacht und beim Verwaltungsgericht Köln eine Klage sowie einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht.
Die Klage (Az: 4 K 3059/19) richtet sich nach Angaben von Gerichtssprecher Dr. Michael Ott gegen den Beschluss des Stadtrates vom 10. April. In der Sitzung hatte eine Mehrheit der Stadtverordneten das von der Initiative angestrengte Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.
Dreistöckiges Haus geplant
Das Bürgerbegehren zielte darauf ab, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben, mit dem die Politik Ende 2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan BP 141 „Abteiquartier Brauweiler“ auf den Weg gebracht hatte. Die neue Eigentümerin möchte die bestehende Abteipassage durch ein dreistöckiges Wohn- und Geschäftshaus ersetzen. Im Erdgeschoss ist unter anderem eine Filiale des Vollsortimenters Rewe mit 1800 Quadratmetern Verkaufsfläche geplant.
Mit dem Eilantrag (Az: 4 L 1054/19) möchte die Initiative erreichen, dass der Stadt untersagt wird, weitere planungsrechtlich relevante Schritte zu unternehmen.
Verwaltung spricht von Täuschung
In der Sitzung des Stadtrates am 10. April hatten Politiker gleich mehrere Argumente genannt, die dafür sprechen, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Die Christdemokraten halten es für unzulässig, weil die Initiatoren das Bürgerbegehren in einem Flugblatt mit falschen Aussagen begründet hätten.
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Dieses führe laut Verwaltung in mindestens einem Punkt zu einer „Täuschung der Bürger“. Die Grünen halten das Bürgerbegehren für unzulässig, da der Planungsausschuss mit dem Aufstellungsbeschluss gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen habe.
Die Stadt hat schon auf die Klage und den Eilantrag reagiert. „Sie hat relevante Unterlagen geliefert“, so Sprecher Ott. Zusätzlich habe das Gericht sie gebeten, binnen einer Woche eine Stellungnahme abzugeben. Die Kammer entscheide dann, wie das Verfahren weitergehe.