Rhein-Erft-Kreis legt ein Programm für eine umweltfreundliche Zukunft auf. Antragsteller können bis zu 1500 Euro Förderung erhalten.
Zwei Millionen für SolaranlagenEnergiewende in Rhein-Erft trotz Klima-Schlappe für Bundesregierung
Die zwei Millionen Euro sind sicher. Landrat Frank Rock (CDU) will damit einen Impuls zur Energiewende im Rhein-Erft-Kreis geben. Sicher sind sie, weil das Förderprogramm nicht durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beeinträchtigt werde, wonach der Klima-Transformations-Fonds des Bundes in Höhe von 60 Millionen Euro verfassungswidrig sei, sagte der 53-Jährige am Freitag (17. November) bei einer Pressekonferenz in Kerpen.
„Wir haben so viele freie Dächer im Rhein-Erft-Kreis, da musste etwas geschehen“, erläuerte Rock. Dies sei für ihn der Impuls gewesen, um im Kreishaushalt für 2023 und 2024 ein Förderprogramm in Höhe von zwei Millionen Euro aufzulegen. „Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur den Zugang zu sauberer Energie zu erleichtern, sondern auch aktiv die Energiewende in unserer Region mitzugestalten.“
Wer eine Wallbox für ein E-Auto installiert, erhält 200 Euro Zuschuss
Jeder geförderte Balkon, jede installierte Wallbox und jede in Betrieb genommene Solaranlage sei ein weiterer Schritt hin zu einer nachhaltigeren Zukunft. „Wir laden alle Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Erft-Kreises ein, Teil dieser spannenden Entwicklung zu sein und gemeinsam die Weichen für eine umweltfreundliche Zukunft zu stellen.“
Um welche Fördersummen geht es? 1000 Euro für eine Photovoltaik-Anlage (PV) mit mindestens 5 kWp, 500 Euro für Batteriespeicher für eine PV, 500 Euro für Solarthermieanlagen, 200 Euro für die Installation einer Wallbox für E-Autos. Auch Balkonkraftwerke mit mindestens 150 VA werden mit bis zu 200 Euro unterstützt. Maximal können 1500 Euro pro Antragsteller veranschlagt werden.
Welchen Weg sollten Antragsteller gehen, um an die Förderung zu gelangen? Ab Samstag, 18. November, steht die Homepage zur Verfügung. Dort gibt es alle Informationen zum Förderprogramm: Förderbedingungen, eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen, eine Anleitung zum gesamten Prozess der Antragstellung. Über dies Homepage können ab Mittwoch, 22. November, die Anträge eingereicht werden.
Experten bieten Bürgern individuelle Beratung an
Sind alle Unterlagen eingereicht, wird ein Zuwendungsbescheid erstellt. Man kann nach Antragstellung, aber bevor der Zuwendungsbescheid eintrifft, mit der Installation beginnen, geht damit aber ein gewisses Risiko ein. Anders ist es bei Balkonkraftwerken: Hier kann man installieren und den entsprechenden Nachweis mit dem Antrag einreichen. Bereits installierte Anlagen können nicht gefördert werden.
Das Energie-Kompetenz-Zentrum des Rhein-Erft-Kreises (EkoZet) steht als Ansprechpartner zu Verfügung. Es bietet individuelle Beratung an, klärt spezifische Anliegen zur Antragsstellung und zu den Förderbedingungen.
Informationen und Antragstellung gibt es online. Beratung durch das EkoZet: 02273-953604-17 und per E-Mail; Fragen nach Einreichung des Antrags: 02271-83-16148 und per E-Mail.