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Nach Erhöhung in BrühlSo viel zahlen Anwohner im Rhein-Erft-Kreis fürs Parken

Lesezeit 4 Minuten
Brühl-Bewohnerparken

An der Straße In der Maar können künftig nur noch Anwohner kostenlos parken.

Brühl/Rhein-Erft-Kreis – Die Berichterstattung über die drastische Gebührenerhöhung fürs Anwohnerparken in Brühl hat hohe Wellen geschlagen. In Kommentaren auf der Internetseite dieser Zeitung ist von „Abzocke“ und „Willkür“ die Rede.

In Brühl werden die Gebühren ab 2023 um 459,6 Prozent steigen – von 30,70 auf 141,10 Euro. Die aktuellen Einnahmen daraus: rund 15.300 Euro jährlich, bei knapp 500 Ausweisen, die ausgestellt worden sind. Künftig werden es etwa 70.000 Euro sein. Da hüpft das Herz eines jeden Kämmerers. Und möglicherweise kann der Betrag noch steigen. Die Stadt will weitere Straßen fürs Anwohnerparken ausweisen. Wie hoch der Ertrag sein wird, lasse sich nicht beziffern, sagte eine Rathaussprecherin.

Stadt Brühl bezieht sich auf Landesverordnung

Grundlage für die Erhöhung ist eine Landesverordnung vom Februar, wonach Kommunen die Gebühren selbst festlegen können. Aus Sicht der Verantwortlichen im Brühler Rathaus um Dieter Freytag (SPD), der vor seiner Wahl zum Bürgermeister selbst Kämmerer gewesen ist, ist dies die Gelegenheit, die mit 30,70 Euro „ohnehin zu tief angesetzte Pauschale für den Verwaltungsaufwand endlich an die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlichen Wert und den sonstigen Nutzen angemessen“ zu erhöhen.

Freiburg als Vorbild?

Das sagt die Deutsche Umwelthilfe

Wer in der Nähe seiner Wohnung parkt, soll bald deutlich mehr zahlen müssen – zumindest wenn es nach der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geht. Der Verein fordert von den Bundesländern und Städten, dass die Gebühren fürs Anwohnerparken bundesweit auf mindestens 360 Euro pro Jahr steigen. Viele Länder und Kommunen bremsten „angemessene Gebühren“ fürs Anwohnerparken aus – und damit auch die Mobilitätswende. Gebühren müssten so hoch sein, dass Menschen, die nicht auf ihr Auto angewiesen seien, deren Besitz hinterfragten. Verglichen mit den Kosten für Bus- und Bahntickets sei eine Gebühr für Anwohnerparkausweise von 360 Euro pro Jahr immer noch niedrig, so die DUH gestern.

Als nachahmenswert sieht die Umwelthilfe Regelungen in Freiburg und Tübingen an. In Freiburg ist demnach eine durchschnittliche Gebühr in Höhe von 360 Euro pro Jahr vorgesehen.

Mit der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung“ ermächtigt die Landesregierung seit dem 19. Februar die Behörden in NRW dazu, selbstständig eine Festlegung der Gebührenhöhe vorzunehmen. Bei der Festsetzung der Gebühren kann nunmehr neben dem Verwaltungsaufwand auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigt werden.

Für Kommunen mit bestehenden oder geplanten Bewohnerparkregelungen stellt sich nun die Frage, wie hoch die jährliche Gebühr im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten für einen Bewohnerparkausweis sein soll. Welche Ziele einer nachhaltigen Stadt- und Verkehrsentwicklung können durch die Gebührenhöhe möglicherweise gefördert werden? Wie kann die Akzeptanz der Bewohner erreicht werden? Ist eine schrittweise Gebührenanpassung notwendig? (jtü)

Die rot-grüne Mehrheit hat dafür gestimmt, CDU und FDP dagegen. Nach Ansicht der Christdemokraten würden vornehmlich Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen belastet.

Wie sieht es in anderen Städten des Kreises aus?

Frechen

Das Thema Gebühren für Bewohnerparken werde wegen der geänderten Rechtslage im Laufe des Jahres aufgegriffen, heißt es aus dem Rathaus. In welchem Rahmen das Parken teurer werde, könne noch nicht beantwortet werden: „Es gibt derzeit noch keine Meinungsbildung zur künftigen Höhe. Eine Erhöhung der Gebühr ist aber hinreichend wahrscheinlich.“ Derzeit betragen die Gebühren 26 Euro pro Jahr. Im Schnitt werden zwischen 700 und 800 Bewohnerparkausweise erstellt.

Kerpen

Es sei nicht auszuschließen, dass das Anwohnerparken in diesem Jahr noch thematisiert wird, teilt ein Rathaussprecher mit. Die Stadt erhebt derzeit 30 Euro für den Verwaltungsaufwand, rund 90 Ausweise werden im Jahr ausgestellt. Die Einnahmen belaufen sich auf 2700 Euro.

Bergheim

Die Stadt hat keine Anwohnerparkzonen „im verkehrsrechtlichen Sinne ausgewiesen, da die Voraussetzungen nach den Verwaltungsvorschriften – unzumutbare Parkdichte in einem bestimmten Umkreis, hier 200 Meter – nicht vorliegen“, und Fehlbelegungen durch eine Bewirtschaftungsregelung vermieden werden sollen. Zwei Ausnahmen: In der Innenstadt und der Zone in Quadrath-Ichendorf – sie wurde dort 2016 wieder eingeführt – können Anwohner und Mitarbeiter des Einzelhandels und der Dienstleistungsunternehmen bevorrechtigt eine Monatsgebührenregelung von 40 Euro in Anspruch nehmen. Diese Regelung werde von rund 20 Anwohnern genutzt.

Erftstadt

Für die Beantragung des Anwohnerparkens werden jährlich 20 Euro fällig – und das auch nur in Liblar und Lechenich. Das Schreiben des Städte- und Gemeindebundes zur „Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung“ sei der Verwaltung bekannt. Eine Erhöhung sei nicht geplant, auch gebe es keine Bestrebungen vonseiten der Ratsfraktionen, sagt ein Rathaussprecher. Die Einnahmen betragen zwischen 3600 und 4000 Euro.

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In Bedburg, Hürth, Wesseling, Pulheim und Elsdorf gibt es keine Anwohnerparkplätze – und so soll es auch bleiben, heißt es übereinstimmend aus den Rathäusern. Übrigens: In Köln kostet ein Anwohnerparkausweis derzeit 30 Euro pro Jahr.