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WohnmobileCamper Base in Wesseling ist insolvent - Wirtschaftsanwalt vertritt Käufer

Lesezeit 3 Minuten
Ein Blick auf das Camper-Base.-Firmengelände.

Das Tor steht weit offen. Von außen deutet nichts darauf hin, dass das Geschäft Insolvenz angemeldet hat.

Kunden haben ihren Camper zwar bezahlt, aber ihr Wohnmobil oder ihren Wohnwagen bisher noch nicht bekommen. Oft sind es Rentner.

Mit zahlreichen Rabattaktionen machte die Camper Base Rheinland im Juli und August dieses Jahres auf sich aufmerksam. Da wurden Nachlässe von mehr als 17.000 Euro angekündigt. Und auch bei ihrem traditionellen Eichholzfest am 13. und 14. September ließ Camper Base Rheinland noch einmal ordentlich die Preise purzeln.

Eine Woche später, am 24. September, stellte Camper Base Rheinland den Insolvenzantrag. Viele Kunden haben davon schriftlich erfahren, verbunden mit der Bitte, sich mit ihrer Forderung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden. Alle Kunden, die bis dahin zwar das Geld für ihren Camper schon überwiesen, aber noch keine Ware erhalten haben, stehen jetzt erst einmal mit leeren Händen da.

Es sind meist Rentner, die ihr Leben lang für ihr Wohnmobil gespart haben
Marc Gericke, Wirtschaftsanwalt

Rechtsanwalt Marc Gericke aus Lahnstein hat bereits einige der Geschädigten und ihre Geschichten kennengelernt. Als Wirtschaftsanwalt vertritt er inzwischen mehr als ein Dutzend Klienten, denen genau das bei der Camper Base Rheinland passiert ist. Sie haben den Camper zwar bezahlt, aber ihr Wohnmobil oder ihren Wohnwagen bisher noch nicht bekommen.

„Es sind meist Rentner, die ihr Leben lang für ihr Wohnmobil gespart haben und sich nun im Alter diesen Traum erfüllen wollten“, sagt Gericke. Unmittelbar nach Vertragsabschluss seien sie sogar schriftlich aufgefordert worden, ihren Camper komplett oder teilweise innerhalb von sieben Tagen zu zahlen.

Wesseling: Vorkasse wird immer wieder zum Problem

„Das haben die meisten Kunden auch getan, ohne zu wissen, dass sie bei einem solchen Kauf gar nicht dazu verpflichtet sind, komplett in Vorkasse zu gehen“, sagt Gericke. Gerade die Vorkasse werde immer zum Problem, wenn sich ein Unternehmen bereits in „Schieflage“ befinde. „Aktuell prüfe ich im Auftrag meiner Klienten deswegen, ob der Insolvenzantrag nicht schon früher hätte gestellt werden müssen“, sagt Gericke.

In diesem Fall hätten gar keine Verträge mehr zum Abschluss kommen dürfen. „Maßgeblich wird dabei sein, auf welchen Zeitpunkt der Insolvenzverwalter den Zeitpunkt der Insolvenzreife legt“, erläutert Gericke. Und sollten tatsächlich noch Verträge abgeschlossen worden sein, die man zum damaligen Zeitpunkt gar nicht mehr hätte abschließen dürfen, könnte das unter Umständen persönliche Schadenersatz-ansprüche gegen die verantwortlichen Personen nach sich ziehen.

Wesseling: Kunden bekommen ihr Geld wohl nicht zurück

Hoffnung, dass sie ihr Geld jemals zurückbekommen, macht Gericke den Klienten nicht. Aus Erfahrung weiß er, dass je nach Insolvenzmasse allenfalls mit drei bis fünf Prozent der gezahlten Summe zu rechnen ist. Der Rechtsanwalt geht davon aus, dass das Insolvenzverfahren im Dezember oder Januar eröffnet wird.

Zunächst müsse der Insolvenzverwalter jetzt prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliege und ob genug Geld oder Warenwert da sei, um die Kosten des Verfahrens abzudecken. Dabei werde auch festgestellt, wem die Fahrzeuge gehörten, die jetzt noch auf dem Hof und in der Halle stehen – den Banken oder den Herstellern. Erst wenn die Eigentumsverhältnisse klar definiert seien, könne er als Anwalt auch die Ansprüche seiner Gläubiger an der Insolvenzmasse anmelden.

Längst ist auch die Polizei des Rhein-Erft-Kreises in den Fall involviert. Auf Anfrage hieß es: Der Polizei Rhein-Erft-Kreis liegen derzeit mehrere Anzeigen wegen des Verdachts des Betrugs vor. Die Ermittlungen des Kriminalkommissariats 23 dauern weiter an. „Betrug setzt allerdings voraus, dass wissentlich Gelder als Vorkasse gefordert wurden, obwohl bereits klar war, dass die entsprechenden Verbindlichkeiten nicht erfüllt werden“, sagt Gericke.

Und das könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Doch auch wenn der Staatsanwalt ermittele: „Er ist ja nur für das strafrechtliche Verhalten der Verantwortlichen zuständig und nicht dafür, dass die Geschädigten ihr Geld zurückbekommen“, erklärt Gericke. Dies gehe in den meisten Fällen nur über ein zivilrechtliches Verfahren. Camper Base Rheinland selbst schweigt und war telefonisch nicht zu erreichen.