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VerbraucherschutzVorsicht bei hohen Anzahlungen

Lesezeit 3 Minuten
Module einer Solaranlage werden eingebaut.

Anzahlungen bei materialintensiven Produkten wie einer Solaranlage sind üblich, können aber Risiken bergen. Vor allem dann, wenn der Anbieter pleite geht. (Symbolbild)

Hohe Investitionen sind mit Risiken verbunden, erst recht, wenn Anzahlungen fällig werden. Wie man seriöse Unternehmen erkennt und wie man sich schützen kann.

Neue Küche, Solaranlage oder Hochzeitsreise schlagen schnell mit mehreren tausend Euro zu Buche. Geht der Anbieter allerdings pleite, ist das für Kunden nicht nur ärgerlich, sondern kann auch teuer werden. Die Insolvenz des Reiseanbieters FTI hat gezeigt, wie schnell es gehen kann: Am Wochenende konnten Reisende noch Urlaub über FTI buchen, seit Dienstag sind nahezu alle Reisen abgesagt. Pauschalurlauber sind noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen, weil ihre Urlaubsanzahlung über den Deutschen Reisesicherungsfonds gedeckt ist - ein vergleichsweise neues Instrument, das der Gesetzgeber im Zuge der Pleite von Thomas Cook aufgesetzt hat, um das Anzahlungsgeschäft der Reisebranche abzusichern.

Wer anzahlt, trägt das Insolvenzrisiko

Der Kölner Rechtsanwalt Christoph Nüsser erklärt, was hinter einer solchen Absicherung steckt. „Wer eine Anzahlung leistet, trägt das Insolvenzrisiko des Vertragspartners. Bei Reiseanbietern, deren Geschäft auf Anzahlungen basiert, hat der Staat das aufgrund vergangener Insolvenzen mit einem Sicherungsschein gelöst“, sagt er. Für alle anderen Geschäfte gilt: „Verbraucher sollten im Idealfall keine Anzahlung leisten oder sich eine Absicherung der Anzahlung bestätigen lassen.“

Das geht beispielsweise mit einer Anzahlungsbürgschaft: Hier bürgt die Bank des Verkäufers dafür, dass sie im Falle einer Insolvenz die vom Verbraucher geleistete Anzahlung zurückzahlt. „Daran haben Unternehmen selten Interesse, da so ein Bankaval mit Kosten verbunden ist. Mitunter bieten sie einen Preisnachlass an, wenn der Verbraucher auf die Anzahlungsbürgschaft verzichtet. Am Ende ist es wie immer eine Abwägung von Kosten und Risiko“, sagt Nüsser.

Checkliste der Verbraucherzentrale

Auch in der Solarbranche sind Anzahlungen durchaus üblich, weil die Anbieter vergleichsweise hohe Materialkosten haben. Bürgschaften sind hier allerdings nicht gängig, sagt Sören Demandt, Referent im Bereich Energie bei der Verbraucherzentrale NRW. „Im vorigen Jahr haben wir mit vielen neuen Anbietern zu tun gehabt, bei denen es Probleme gab. Deshalb haben wir eine Checkliste erstellt, worauf Verbraucher achten müssen, sowohl aus technischer Sicht als auch bei der Wahl des Anbieters“, sagt Demandt.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich die Firmen genau anzuschauen: Seit wann ist das Unternehmen am Markt? Ist es eine lokale Firma mit lokalen Referenzen? Stammt alles möglichst aus einer Hand, vom ersten Beratungsgespräch bis zur Umsetzung? Auch bei Anzahlungen von mehr als zehn Prozent sollte man skeptisch werden, sagt Demandt: „Meist wird die Anzahlung auch daran geknüpft, dass schon etwas geleistet wurde, zum Beispiel der erste Teil der Installation.“

Transparenz hat Grenzen

Wer nicht um eine Anzahlung herumkommt und auch keine Bürgschaft vom Anbieter bekommt, muss wohl oder übel Kosten und Risiko abwägen. „Es fällt selbst anderen Firmen wie Lieferanten oder Banken schwer, die wahre wirtschaftliche Situation und somit das Risiko eines Unternehmens umfänglich abzuschätzen“, sagt Rechtsanwalt Nüsser. „Der Verbraucher kann gar nicht durchblicken, wie ein Unternehmen wirtschaftlich aufgestellt ist. Das sieht man häufig erst dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.“

Auch Bewertungen im Internet können hilfreich sein, doch mitunter führen auch sie in die Irre. Auf der Bewertungsplattform Trustpilot beispielsweise warnen Nutzer vor dem Kölner Solar-Start-up Sunvigo: „Achtung, Sunvigo ist insolvent“, heißt es da zum Beispiel. „Sunvigo ist eine Gruppe mehrerer Firmen. Insolvenz angemeldet haben die Sunvigo GmbH und die Sunvigo Installation GmbH. Die restlichen Tochtergesellschaften, mit denen der Großteil der Sunvigo-Kunden Verträge hat, sind nicht betroffen“, sagt Rechtsanwalt Nüsser, der zum Insolvenzverwalter der beiden Gesellschaften bestellt wurde.

Das Unternehmen habe die Kunden nicht über das Insolvenzgeschehen der zwei Gesellschaften informiert, „weil wir unnötige Unruhe vermeiden möchten, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht nötig ist“. Auch Anzahlungen seien nur in Einzelfällen geleistet worden - die sind nun allerdings weg.