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BewohnerparkenParkgebühren in Bad Honnef richten sich künftig nach der Größe des Autos

Lesezeit 2 Minuten
Ein Schild an der Giradetallee weist auf die Gebührenpflicht mit Parkschein hin, für Bewohner mit Parkausweis ist das Parken frei.

Anwohner in der Innenstadt müssen für ihre Bewohnerparkausweise in Zukunft deutlich mehr bezahlen als bisher.

Der Hauptausschuss hat eine neue Gebührenregelung für das Bewohnerparken in Bad Honnef beschlossen. Einen Sozialtarif gibt es nicht.

Die Stadt Bad Honnef unternimmt einen erneuten Anlauf für die Einführung von Bewohnerparkgebühren, die sich unter anderem nach der Größe der Fahrzeuge richten.

Anders als von der Politik zunächst geplant, wird es eine Befreiung oder Ermäßigung für einkommensschwache Haushalte sowie für Familien mit Kindern aber nicht geben. Sie seien nicht zulässig, so die Sitzungsvorlage für den Rat und seine Fachausschüsse. Möglich sei eine Gebührenbefreiung allenfalls beispielsweise „für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung“.

„Transparentes Verfahren“

Ein erster Versuch, die Parkgebühren, die vor allem die Bewohner der city-nahen Straßen betreffen, neu zu regeln, war von Rat und Verwaltung vorübergehend gestoppt worden. Die Stadt wollte die Auswirkungen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Parkgebühren prüfen.

Bisher zahlen Bad Honnefer für Bewohnerparken nur 30 Euro im Jahr. Künftig sollen die Gebühren abhängig vom jeweiligen Bodenrichtwert der jeweiligen Straße und der Größe des Fahrzeugs sein. Zwei Beispiele der Stadtverwaltung für einen Bodenrichtwert von 700, wie er zurzeit beispielsweise in der Alexander-von-Humboldt-Straße oder der Giradetallee gilt: Ein vergleichsweise kleiner VW up würde demnach 162 Euro im Jahr kosten, für einen größeren Audi Q7 würden 279 Euro im Jahr fällig.

Die Bodenrichtwerte müssten jährlich überprüft werden und seien öffentlich einsehbar. Das vorgeschlagene Verfahren sei damit „für den Bürger transparent gestaltet“, so die Stadtverwaltung, in der Sitzungsvorlage, die am Donnerstag dem Haupt- und Finanzausschuss vorlag, der einstimmig grünes Licht für die Neuregelung gab.

Wie hoch die Einnahmen an Parkgebühren künftig sind, ist zurzeit offen. Es fehlten noch die entsprechenden Daten. In den Haushaltsberatungen war ein Betrag von rund 140.000 Euro genannt worden, den man durch Parkgebühren erzielen wolle.

Ursprünglich sollten Familien nur die Hälfte der Gebühr bezahlen

„Die Satzung passt so“, sagte im Hauptausschuss Jochen Agte (Grüne). „Wir brauchen einfach das Geld.“ Aber er bemängelte die Gebührenstaffelung alleine nach der Fahrzeuggröße. Umweltaspekte fehlten damit.

Und er bedauerte, dass es keinen Sozialtarif für Familien gibt. Gerade sie benötigten vergleichsweise große Fahrzeuge. Ursprünglich sollte es nach den Vorstellungen der Kommunalpolitik Ermäßigungen in Höhe von 50 Prozent für Sozialhilfeempfänger und Familien geben.