Halterin muss Schadenersatz zahlenPferde büxen aus und grasen im Pfingstrosenfeld

Pfingstrosen frisch vom Feld (Symbolbild)
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Bonn – Für das Frühstück ihrer beiden Pferde in einem Pfingstrosenfeld bei Bornheim muss die Tierhalterin jetzt rund 1630 Euro Schadenersatz bezahlen. Diesem vorläufigen Vergleichsvorschlag stimmten die streitenden Parteien am Freitag in einem Zivilprozess vor dem Bonner Landgericht zu.
Der Züchter hatte die Pferdehalterin ursprünglich auf 6500 Euro verklagt, nachdem deren Tiere, die aus der Koppel ausgebrochen waren, im Mai 2020 ein Fünftel der wertvollen Blumen auf dem gepachteten Feld abgegrast hätten. Insgesamt 320 Rosen – so der Kläger – hätte er entsorgen und neu pflanzen müssen.
Hierdurch habe er für mehrere Jahre Gewinne eingebüßt, da die japanischen Kulturpflanzen drei Jahre bräuchten, bis sie wieder schnittreif seien.
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Die Tierhalterin hatte bestritten, dass die 5000 Quadratmeter große Parzelle, die ihre Pferde an dem Morgen aufgesucht hatten, eine professionell bewirtschaftete Plantage sei. Auf dem Areal, so ihr Einwand, hätten vereinzelte Pfingstrosen mit vielfältigen Gräsern und Wildblumen konkurriert.
Warum ihre Pferde von der abzäunten Weide ausgebüxt seien, konnte sie nicht beantworten. Sie vermutet den mutwilligen Streich eines Dritten. Jetzt hofft die Beklagte, dass ihre Tierhalterhaftung den Schaden übernimmt. (dpa)