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Leiche im KofferraumJunge Frau aus Königswinter muss für Tötung ihrer Mutter in Haft

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Im Kofferraum dieses Autos in Königswinter ist die Leiche einer Frau entdeckt worden.

Bonn/Königswinter – Langes Warten am Dienstagnachmittag vor verschlossenen Türen des alten Schwurgerichtssaals: In dem spektakulären Verfahren um den gewaltsamen Tod einer schwerkranken Mutter hat die 8. Große Strafkammer nach sieben Wochen das Urteil für drei Angeklagte gesprochen. Das Verfahren hatte komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden: Zum Schutz vor „Bloßstellung und Stigmatisierung“, vor allem der 15-jährigen Angeklagten, müsse das Interesse der Öffentlichkeit zurückstehen, so die Entscheidung der Richter gleich zum Auftakt des Totschlagsprozess Anfang August.

Nach knapp zweistündiger Urteilsbegründung öffneten sich - gegen 17.30 Uhr – die Saaltüren: Gerichtssprecherin Patricia Meyer informierte in knappen Worten über den Schuldspruch. Demnach hat das Jugendschwurgericht die 22-jährige Tochter aus Königswinter wegen gemeinschaftlichen Totschlags zu drei Jahren Haft verurteilt; dabei waren die Richter wegen der schwierigen Beziehung zwischen Mutter und Tochter von einem minderschweren Fall ausgegangen. Ihre heute 16-jährige Freundin hat eine zweijährige Jugendstrafe zur Bewährung bekommen.

Der 17-jährige Freund der Jüngeren ist unter anderem wegen versuchter Strafvereitelung zu zwei Jahren Einheitsjugendstrafe verurteilt worden; ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, entscheidet die Kammer erst sechs Monate nach Rechtskraft des Urteils.

Mit dem Urteil ist das Gericht weit unter dem Strafantrag des Staatsanwalt geblieben: Der Ankläger hatte im Plädoyer sechs Jahre Haft für die 22-Jährige gefordert, für die 16-Jährige ausschließlich wegen versuchter Strafvereitelung ein Jahr Jugendstrafe.

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Laut Urteil war es am 2. Weihnachtsfeiertag 2020 zu einem heftigen Streit zwischen der Tochter und ihrer todkranken, bettlägerigen Mutter gekommen. Die ehemalige Krankenschwester hatte abgelehnt, dass die jüngere Freundin in der Nacht zum 26. Dezember in ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in dem Bergdorf Quirrenbach übernachtet.

Tochter war laut Gutachten mit der Pflege der kranken Mutter überfordert

Daraufhin hatten die Freundinnen ein Kissen auf das Gesicht der Mutter gelegt: Dabei brauchte es nicht viel, um ihren Tod herbeizuführen. Denn die 48-Jährige, die seit Jahren ausschließlich von ihrer einzigen Tochter gepflegt wurde, wog damals nur noch 35 Kilo und überstand den Schmerz ihrer Erkrankung nur noch mit Medikamenten und Opiaten. Laut Urteil, so Meyer, war die Angeklagte mit der jahrelangen Pflege ihrer Mutter überfordert und schwer belastet gewesen.

Drei Tage lebten die Freundinnen mit der toten Mutter unter einem Dach. Anstatt einen Notarzt zu rufen, hatten sie den Plan, die Leiche im Rhein verschwinden zu lassen. Bei der Aktion sollte der 17-jährige Freund der Jüngeren helfen, der zwar keinen Führerschein, aber wohl einige Fahrpraxis hatte.

Aber der Leichen-Transport im Kofferraum des abgemeldeten PKW der Mutter endete bereits nach wenigen hundert Metern mit einer Panne. Das Trio schraubte die Kennzeichen ab und ließ das Auto mit der Leiche im Kofferraum stehen. Das Pannenauto wurde daraufhin abgeschleppt. Erst acht Tage später bemerkte ein Mitarbeiter des Abschleppunternehmens einen unangenehmen Geruch. Am 5. Januar entdeckten Polizisten schließlich die Leiche im Kofferraum.