Im Vorfeld der Cranger Kirmes sollen Sicherheitsmängel am „Höllenblitz“ festgestellt worden sein. Zuvor hatte es bereits zwei Vorfälle mit der Achterbahn gegeben.
Pützchens MarktSicherheitsbedenken bei „Höllenblitz“-Achterbahn – Das sagt die Stadt Bonn
Erst kürzlich hat die Stadt Bonn bekannt gegeben, welche Neuheiten es in diesem Jahr auf dem großen Jahrmarkt „Pützchens Markt“ geben wird. Neben neuen Fahrgeschäften wie „Robotix“ und „Playball“ wird in diesem Jahr im September auch zum ersten Mal die Achterbahn „Höllenblitz“ auf „Pützchens Markt“ dabei sein – laut Betreiber eine der größten transportablen Indoor-Achterbahnen der Welt.
Nachdem es im Frühjahr 2024 in Hamburg und beim Münchener Oktoberfest 2023 jedoch zu Zwischenfällen mit der Achterbahn gekommen war, gab es Bedenken über die potenzielle Sicherheit des Fahrgeschäfts. Darüber hatte zum Beispiel unter anderem die WAZ im Vorfeld der Cranger Kirmes in Herne, dem größten Volksfest in NRW, berichtet.
Hinweise auf Sicherheitsmängel des „Höllenblitz“ vor Cranger Kirmes
Laut WAZ werden dem Betreiber der „Höllenblitz“-Bahn massive Sicherheitsmängel vorgeworfen. Der Redaktion lägen aus mehreren Quellen Hinweise auf marode, aber sicherheitsrelevante Teile der Achterbahn vor. Diese Hinweise sollen teilweise auch aus der Schaustellerszene selbst kommen. Der Höllenblitz solle schlecht gewartet sein und defekte Teile haben. Der Betreiber streitet die Vorwürfe laut WAZ jedoch ab.
Unsere Redaktion hat bei der Stadtverwaltung Bonn als Veranstalterin der Großkirmes „Pützchens Markt“ nachgefragt, ob die Zwischenfälle der Achterbahn in München und Hamburg bekannt seien, und um eine Stellungnahme gebeten.
Stadt Bonn hält an Vertrag mit „Höllenblitz“-Betreiber fest
Kurz gefasst: Die Achterbahn wird vor Betriebsstart in Bonn noch einmal gründlich überprüft.
Wie eine Sprecherin mitteilt, sei der Stadt bekannt, dass es technische Zwischenfälle mit der Achterbahn „Höllenblitz“ gegeben habe. Trotz besonderer Kontrollen und regelmäßiger Abnahmen könne so etwas aufgrund technischen und menschlichen Versagens bei Geräten und Fahrgeschäften passieren. Der Vertrag mit der Betreiberfirma des „Höllenblitz“ beinhalte auch die „rechtliche Verpflichtung, ein verkehrstüchtiges und sicheres Fahrgeschäft bereitzustellen.“
Zum aktuellen Zeitpunkt gebe es keinen Grund dafür, diesen Vertrag infrage zu stellen, auch weil es nach wie vor eine gültige Ausführungsgenehmigung für das Fahrgeschäft gebe, so die Verwaltung.
Zwei „Höllenblitz“-Züge fuhren in München ineinander
Aber von vorne: Was geschah eigentlich bei den Zwischenfällen in Hamburg und München?
Im April 2024 stand die Indoor-Achterbahn beim „Volksfest“ Hamburger Dom. An einem Abend blieb ein Wagen mit drei Fahrgästen an Bord in etwa sechs Metern Höhe stecken. Wie die Feuerwehr Hamburg in einer Mitteilung erklärte, blieben die drei Personen unverletzt, mussten aber von Höhenrettern heruntergeholt werden, weil sie mit dem Rettungskorb einer Drehleiter nicht erreichbar waren. Es hatte wohl ein Defekt an der Fahrgondel bestanden.
Im September 2023 musste die „Höllenblitz“-Achterbahn ihren Betrieb auf dem Oktoberfest für einige Tage einstellen. Zwei Züge prallten zusammen, weil einer der Wagen zurückrollte. Dabei wurden Fahrgäste leicht verletzt. Die Attraktion wurde zunächst gesperrt, um die Unfallursache zu ermitteln. Anschließend wurde die Bahn vom TÜV eingehend überprüft. Alle Prüfungen seien erfolgreich abgeschlossen worden, sagte Betreiber Wilhelm Ottens damals der dpa.
Ergebnis der TÜV-Prüfung in Herne wirkt sich auf Aufbau in Bonn aus
Der Neustart der Attraktion hatte sich verzögert, weil eine Materialprüfung ergeben hatte, dass es an den beiden Zügen zu Schäden gekommen war, die vor der TÜV-Abnahme repariert werden müssten.
Für den Betrieb der Achterbahn auf „Pützchens Markt“ im Bonn im September bestünden derzeit zwar keine Bedenken, die Stadt Bonn sei aber grundsätzlich über alle Attraktionen auf der Kirmes mit anderen Kommunen, Marktleitern und Bauordnungsämtern im Austausch.
Wie die Sprecherin weiter ausführt, baue der Höllenblitz aktuell vorzeitig auf der Veranstaltungsfläche der Cranger Kirmes auf. „Die Stadt Bonn ist im engen Austausch mit den zuständigen Fachbereichen der Stadt Herne. Das Ergebnis der dortigen TÜV-Prüfung und der zuständigen Bauordnung werden ausschlaggebend sein, ob der „Höllenblitz“ in Bonn aufbauen kann.“
TÜV überprüft „Höllenblitz“ vor „Pützchens Markt“
Zudem werde auch in Bonn noch eine Gebrauchsabnahme der Attraktion durch den TÜV erfolgen. Dies ist so festgelegt für sogenannte„ fliegende Bauten“, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und wieder abgebaut werden. Karusselle zählen zum Beispiel auch als fliegende Bauten.
Für solche Anlagen müsse vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung ausgestellt werden, so die Bonner Verwaltung. „Diese Ausführungsgenehmigung muss in regelmäßigen Zeitabständen erneuert und überprüft werden.“ Laut der Stadt Bonn wurde die Genehmigung für den „Höllenblitz“ mit Datum vom 20. März 2024 verlängert und sei derzeit gültig.