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Bruchpilot in Sankt AugustinVermieter von Chartermaschine sucht nach Schuldigem

Lesezeit 3 Minuten
Flugplatz_Hangelar

Ein Flugzeug im Anflug auf den Flugplatz in Sankt Augustin-Hangelar (Symbolbild)

Bonn/Sankt Augustin – Fünf Jahre liegt der rätselhafte Flug-Unfall zurück, für den es immer noch keinen Schuldigen gibt. Am Morgen des 2. September 2017 hatte die Piper PA-28, die auf dem Flughafen Bonn-Hangelar als Charterflugzeug angeboten wird, einen ordentlichen Schaden: Das Fahrwerk war sichtbar gebrochen und damit auch die Unterseite eines Tragflügels beschädigt.

Ein Gutachter stellte fest, dass dieser massive Schaden nur durch eine harte Landung mit Gewalteinwirkung verursacht worden sein könne. Aber alle Piloten, die am Vortag das einmotorige, viersitzige Leichtflugzeug gemietet hatten, bestritten, dass sie etwas von einem Defekt bemerkt hätten. Ein Jahr lang fiel die Piper-Cherokee, die als Schulungs- und Reiseflugzeug sowie als Lufttaxi entwickelt wurde, danach aus.

Charter-Piloten arbeiteten vor dem Start Checkliste ab

Die Reparaturkosten sowie der Ausfallschaden beziffert der Eigentümer auf rund 50.000 Euro. Nachdem die Kasko-Versicherung den größten Teil der Kosten übernommen hatte, blieb der professionelle Flugzeug-Anbieter auf 13.500 Euro sitzen.

Da der Diplom-Ingenieur aber nicht ermitteln konnte, wer sein Flugzeug beschädigt hat, verklagte er vor dem Bonner Landgericht gleich mehrere mögliche Piloten. Am Morgen des 1. September hatte sie ein Fluglehrer gemietet, der mit einem Eleven Rundflüge und Probelandungen übte. Am Nachmittag wurde die Maschine ebenfalls von einem erfahrenen Flieger gechartert, der an dem Tag zwei Rundflüge über Köln mit je zwei Passagieren an Bord angeboten hatte.

Piloten beteuern, die Piper gecheckt zu haben

Die versierten Piloten beteuerten glaubhaft, dass ihnen nach den Landungen nichts Ungewöhnliches aufgefallen sei: Denn fraglos hätten sie vor Antritt des Flugs – wie von ihnen verlangt – die gebuchte Piper PA-28 inspiziert und auch eine Checkliste abgearbeitet.

Einzig der „Rundreisen“-Guide bemerkte eine Unregelmäßigkeit: Eine Warnlampe des Triebwerks habe während des Flugs aufgeleuchtet und sei nicht wieder erloschen. Ein klares Indiz jedoch, dass das Triebwerk beschädigt ist, wollte der Gutachter daraus nicht ablesen, denn schon durch eine geringfügige Materialverschiebung könne die Lampe leuchten.

Das Rätsel blieb, trotz zahlreicher Zeugen. Selbst die Privatfotos von Vater und Tochter, die sich noch vor Abflug mit der Piper hatten ablichten lassen, wurden im Gütetermin als Beweismittel eingeführt, ohne bei der Aufklärung helfen zu können. Der „Bruchpilot“ konnte auch im Prozess nicht ermittelt werden.

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So blieb der Kammer nichts weiter übrig, als die Klage abzuweisen. Denn nicht zuletzt hatte der Gutachter darauf hingewiesen, dass auch eine Ermüdung des Materials zum Bruch geführt haben könnte. Aber die harte Landung, so der Fachmann, müsse es auch dann gegeben haben.

Der Kläger geht in Berufung. Mit dem Rätsel um die kaputte Piper PA-28 muss sich demnächst, wie ein Gerichtssprecher bestätigte, ein Senat des Oberlandesgerichts in Köln beschäftigen (Aktenzeichen: OLG Köln 22 O 260/19).