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In Bonn vor GerichtFrau löst Verlobung auf – Mann fährt aus Wut gegen Baum

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Der Eingang des Amts- und Landgerichts Bonn

Bonn/Siegburg – Das war zu viel: Die Braut, die ihm versprochen war, erklärte ihm, dass sie ihn keinesfalls heiraten werde. Das könne er vergessen. Den 37-Jährigen – die beiden saßen gerade im Auto, im Fond ihre kleine Schwester – packte der Zorn. Er öffnete das Handschuhfach, zog eine Schusswaffe und zwang die beiden Schwestern, im Auto zu bleiben. Dann trat er aufs Gaspedal, raste durch die Siegburger Innenstadt, überholte in Höhe eines Baumarktes, geriet ins Schleudern, knallte gegen eine Bordsteinkante, verlor daraufhin die Kontrolle über den Wagen und raste mit Tempo 100 gegen einen Baum. Das Auto war Schrott, aber alle drei Insassen wurden nur leicht verletzt.

Der Syrer erhielt wegen fahrlässiger Körperverletzung und Freiheitsberaubung einen Strafbefehl, später verurteilte ihn das Amtsgericht Siegburg zu einer Geldstrafe über 3200 Euro.

Mann drohte Ex-Verlobten sie zu töten

Dies auch deshalb, weil der Mann die 21-Jährige nach dem Vorfall weiterhin drangsaliert hatte: In einem Telefonat hatte er ihr ein Jahr später gedroht, er werde sie nicht in Ruhe lassen. Er bestehe auf der Hochzeit. Und wenn sie nicht mitspiele, werde er sie und ihre Verwandten töten.

Aber das Urteil wollte der Mann nicht akzeptieren: Ihm sei großes Unrecht geschehen, monierte er und legte Berufung beim Bonner Landgericht ein. Aber dort bekam der 37-Jährige Gegenwind.

Denn nach Ansicht des Berufungsrichters hätte diese „Kamikazefahrt“ nicht vor einem Amtsgericht angeklagt werden dürfen: Wenn einer mit 100 Sachen auf einer Tempo-30-Straße fahre, dabei zwei junge Frauen in Lebensgefahr bringe, dann liege ein versuchtes Tötungsdelikt, wenn nicht gar ein geplanter erweiterter Suizid, sehr nahe. Auch eine Geiselnahme, für die immerhin eine Mindeststrafe von fünf Jahren verhängt werde. Mit anderen Worten: Der Fall hätte von Anfang an vor eine große Kammer des Landgerichts gehört.

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Entsprechend wies der Richter den 37-Jährigen „aus Fürsorgepflicht“ darauf hin, dass, wenn er auf der Berufung bestehe, das Urteil wegen Nichtzuständigkeit des Amtsgerichts aufgehoben werden und eine Neuverhandlung, möglicherweise sogar vor dem Schwurgericht, folgen könne.

Nach aufgeregter Beratung mit Verteidiger und Dolmetscher zog der Angeklagte schleunigst die Berufung zurück. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig. Und kann – so sieht es das Strafrecht vor – von niemandem mehr angefochten werden.