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Nümbrechter PflegeheimSankt Augustiner mit geistiger Behinderung legte Feuer

Lesezeit 3 Minuten
Landgericht_Bonn

Das Eingangsportal des Landgerichts in Bonn (Symbolbild)

Bonn/Sankt Augustin/Nümbrecht – Im Rollstuhl wurde der Angeklagte in den Saal S 0.15 des Bonner Landgerichts geschoben. Der 34-Jährige aus Sankt Augustin kann sich kaum bewegen. Er kann auch nicht sprechen, ab und zu äußert er sich in unverständlichen Lauten. Ursache der schweren Beeinträchtigungen ist eine Hirnblutung, die er vor 14 Jahren erlitt.

Als er seine Eltern, die zum Brandstiftungsprozess gekommen waren, erblickte, umarmte er sie innig und schien sie gar nicht loslassen zu wollen. Im Zustand der Schuldunfähigkeit soll der frühere Bewohner des Engelsstifts, einer Alten- und Pflegeeinrichtung in Nümbrecht, in seiner dortigen Wohnung ein Feuer gelegt und einen Großbrand ausgelöst haben. So stellte die Bonner Staatsanwaltschaft den Fall dar.

Feuerwehr evakuierte brennendes Wohnheim

Am Abend des 9. August 2021, ging es im Engelsstift durchaus um Leben und Tod, denn die meisten Bewohner, viele von ihnen bettlägerig, schliefen bereits, als das Feuer gegen 22.15 Uhr ausbrach. Eine Pflegekraft und eine 92-jährige Bewohnerin entdeckten den Brand und alarmierten die Feuerwehr. Das schnelle Handeln der 70 Feuerwehrleute konnte den Schaden begrenzen.

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Sie evakuierten alle Bewohner. Drei Personen erlitten schwere Rauchgasvergiftungen, 19 Bewohner leichtere; ein Mann wurde wegen akuter Lebensgefahr mit dem Hubschrauber in eine Kölner Klinik geflogen. Der Schaden soll mindestens 100.000 Euro betragen.

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Der mutmaßliche Brandstifter befand sich während der Löscharbeiten in einem Aufenthaltsraum, wo er randalierte, mit Mobiliar und Geschirr um sich warf. Er wurde festgenommen und in eine forensische Klinik eingewiesen, in der er noch heute lebt.

Als junger Mann Hirnblutung erlitten

Von seiner tragischen Geschichte erzählte vor Gericht der 68-jährige Vater im Zeugenstand: Der Sohn war 21 Jahre alt und durchlief in Siegburg eine Ausbildung zum Automobilkaufmann, als er während einer Reise nach Breslau Kopfschmerzen bekam und ins Koma fiel. Im Krankenhaus wurde er operiert, es folgten weitere Eingriffe.

Die Ärzte retteten sein Leben, aber größte Teile seiner Hirnfunktionen waren zerstört. Er wurde zum schwierigen Pflegefall. Zu seinem Krankheitsbild gehören auch gewalttätige Ausbrüche, so eine Gutachterin.

Am Tatabend sei er im Heim gewesen, berichtete der Vater, und habe versucht für den Sohn auf dessen Wunsch eine Prostituierte zu organisieren. Aber alle seine Versuche seien gescheitert. Als er schließlich das Heim verließ, habe er gewusst, dass sein Sohn übel drauf gewesen sei.

Der Vater informierte eine Pflegekraft, man solle gut auf den jungen Mann aufpassen. Am selben Abend steckte er seine Matratze mit einem Feuerzeug an und verließ mit dem Rollstuhl seine Wohnung, ohne jemanden zu informieren. Die Bonner Richter müssen nun im nächsten Schritt seine endgültige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik prüfen.