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Keine Flächen„Klangwelle“ kehrt nicht nach Bonn zurück – Rigal’sche Wiese ungeeignet

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Eine Installation aus Licht, Musik und Wasser wird auf einer Brücke im Rahmen des Events Klangwelle dargestellt.

Aus Licht, Musik und Wasser setzt sich die „Klangwelle“ zusammen. In Bonn wird es die Veranstaltung vorerst nicht wieder geben. (Archivbild)

Die „Klangwelle Bonn“ war von 2005 bis 2013 auf dem Münsterplatz beheimatet. So äußert sich die Stadt zur Absage.

Nachdem die Veranstalter der „Klangwelle“ in 2022 Interesse signalisiert hatten, das Licht-, Musik- und Wasserspektakel nach 2013 erstmalig wieder in Bonn stattfinden zu lassen, hat die Bonner Stadtverwaltung nun eine Absage erteilt. Es gäbe keine geeignete Fläche.

Die „Klangwelle Bonn“ war von 2005 bis 2013 auf dem Münsterplatz beheimatet, seit 2014 findet die Veranstaltung im rheinland-pfälzischen Kurpark der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler statt. Neben dieser Herbstveranstaltung sollte eine wiederkehrende Frühjahrsveranstaltung auf der Rigal’sche Wiese Einzug halten, die Fläche sei laut Stadtverwaltung aber nicht geeignet.

Rigal’sche Wiese: Rekultivierung nach „Klangwelle“ sei nicht wirtschaftlich

„Wir haben viele konstruktive Gespräche mit den Beteiligten geführt. Leider hat sich bei Konkretisierung des Projektes herausgestellt, dass die Fläche nicht geeignet ist“, äußerte sich Ralf Bockshecker, der für die Veranstaltungskoordination zuständige Amtsleiter der Bürgerdienste.

Die Fläche sei vor allem in den Frühjahrwochen noch sehr feucht und biete nicht die notwendige Stabilität für ein großes Wasserbecken, das für die „Klangwelle“ mit ihren Wasserinstallationen benötigt werde. Zudem sei der Rekultivierungsaufwand nach acht Veranstaltungstagen sehr hoch, wodurch auch die Wirtschaftlichkeit der Veranstaltung fraglich sei. Außerdem könnten Lichtimmissionen Vögel vor Ort in den Wochen der Brut negativ beeinflussen.

Wie die Stadtverwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am Mittwochabend, 9. August 2023, mitteilte, stünden auch alternative Flächen in der benötigten Größenordnung nicht zur Verfügung. Eine Verlegung in die Innenstadt oder auf mögliche Flächen in Rheinnähe sei aus Lärmschutzgründen nicht möglich.