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Siegaue„Sie hatten pure Angst um ihr Leben“ – elfeinhalb Jahre Haft für Vergewaltiger

Lesezeit 3 Minuten
Gericht Urteil

Für die Vergewaltigung einer Camperin in Troisdorf bei Bonn ist der 31-Jährige Eric X. zu einer Haftstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Bonn – Die „goldene Brücke“, sagt der Richter, habe der Angeklagte ignoriert.

Die goldene Brücke, das wäre im Prozess um die Vergewaltigung einer jungen Camperin in der Siegaue bei Bonn ein Geständnis gewesen.

Dann hätte der ohnehin schon traumatisierten Studentin und ihrem Freund eine Aussage in der Verhandlung erspart werden können, und dann hätte die Kammer zumindest einen Punkt gefunden, der sich für den Angeklagten strafmildernd hätte auswirken können.

Elfeinhalb Jahre Haft

So verurteilt das Bonner Landgericht den abgelehnten Asylbewerber aus Ghana am Donnerstag zu elfeinhalb Jahren Haft wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung.

Abgesehen von fehlenden Vorstrafen spreche kaum etwas für den 31-Jährigen - aber eine ganze Menge gegen ihn, sagt Richter Marc Eumann. Mehrfach betont das Gericht, dass die Opfer bei dem Überfall in Todesangst waren.

Immer wieder habe die 23-Jährige den Täter angefleht, sie am Leben zu lassen. Das aus Baden-Württemberg stammende Paar habe eine Horrornacht erlebt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 13 Jahren für den Angeklagten gefordert.

„Keine Strafe der Welt kann wiedergutmachen, was geschehen ist“

Für die Opfer sei die Höhe der Strafe letztlich unerheblich, sagt Nebenklage-Anwältin Gudrun Roth nach der Verhandlung. „Keine Strafe der Welt kann wiedergutmachen, was geschehen ist.“

Der 31-Jährige, der wie an allen anderen Verhandlungstagen Hand- und Fußfesseln tragen muss, hört sich das Urteil ohne sichtbare Regung an. Zu Beginn des Prozesses war er mehrfach ausfallend geworden, sprach von Lügen und „Märchengeschichten“, verhöhnte die 23-Jährige sogar als Prostituierte.

Eumann rekapituliert den Tathergang: In jener Aprilnacht zelten die Studentin und ihr 26 Jahre alter Freund in der romantischen Siegaue in Troisdorf bei Bonn. Als die beiden gegen Mitternacht in ihren Schlafsäcken liegen, hören sie draußen eine aggressive Stimme. Plötzlich schlitzt jemand mit einer langen Astsäge das Zelt auf - „wie mit einem Messer durch Butter“ - steckt seinen Kopf hinein und schreit auf Englisch: „Ich will hier schlafen!“

Der Täter verlangt Geld, fuchtelt mit der machetenähnlichen Waffe vor den Gesichtern seiner hilflosen Opfer herum. „Sie hatten pure Angst um ihr Leben“, sagt der Richter. „In dem engen Zelt fühlten sie sich in dem Moment wie Tiere im Käfig.“

Die beiden überlassen dem Angreifer etwas Kleingeld und eine Lautsprecherbox. Dann fordert der Mann die 23-Jährige auf, das Zelt zu verlassen, um Sex mit ihr zu haben.

31-Jährige nach Zeugenhinweis festgenommen

Das Paar habe keinen anderen Ausweg gesehen, als zu gehorchen - in der Hoffnung, so zu überleben, sagt Eumann. Nach der Tat kehrt er zurück in die nicht weit entfernte Flüchtlingsunterkunft in Sankt Augustin, wo er seit einigen Wochen untergebracht ist.

Wenige Tage später wird der 31-Jährige festgenommen, nachdem ein Passant ihn anhand eines Phantombildes erkannt hat. DNA-Spuren überführen den Mann eindeutig als Täter. Bei der Festnahme hat er zudem die gestohlene Lautsprecherbox bei sich. Bis zuletzt bestreitet der Angeklagte die Vorwürfe.

Der 31-Jährige schildert im Prozess seine Kindheit in Ghana als Sohn eines reichen Plantagenbesitzers. Nach dem Tod seines Vaters geriet er demnach mit seinem Schwager in einen handgreiflichen Streit um das Erbe.

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Der Schwager sei an den Folgen der Auseinandersetzung gestorben, erzählt der 31-Jährige. Daraufhin habe er sein Dorf verlassen müssen, sei zunächst nach Libyen geflüchtet, dann per Boot nach Italien, und sei Anfang Februar 2017 nach Deutschland gekommen.

Angeklagter will in Revision gehen

Wenige Tage vor der Tat war der Asylantrag des Mannes abgelehnt worden. Da er dagegen klagte, war das Verfahren noch anhängig. Nun wandert der 31-Jährige zunächst ins Gefängnis, ehe er dann abgeschoben wird. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig: Der Ghanaer will nach Angaben seines Verteidigers in Revision gehen. (dpa)