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Gericht verurteilt Bonner YoutuberPolizisten haben Recht am eigenen Bild

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Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Bonn/Siegburg – Das Oberlandesgericht Köln hat als dritte Instanz ein juristisches Machtwort gesprochen: Werden Polizisten bei Routineeinsätzen gefilmt, müssen bei Veröffentlichung ihre Gesichter unkenntlich gemacht werden, befand der Kölner Senat. Er verurteilte damit einen Youtuber aus Bonn wegen Verstoßes gegen das Kunst- und Urheberrecht zu 2800 Euro Geldstrafe.

Damit ist das Urteil gegen einen 33-jährigen Studenten rechtskräftig, der seit Jahren einen Youtube-Kanal betreibt, auf dem er ungefiltert Videos von Polizisten, Feuerwehrleuten und Rettungsdienst-Mitarbeitern verbreitet, darunter auch von Einsätzen im Rhein-Sieg-Kreis. Mehrere Polizeibeamte hatten ihn angezeigt, weil sie gefilmt und die Bilder ungepixelt ins Netz gestellt worden waren.

Landgericht in Bonn hatte Youtuber verurteilt

Damit hat das Oberlandesgericht das Berufungsurteil des Bonner Landgerichts weitgehend bestätigt. Am 8. Juni 2021 hatte dieses den 33-Jährigen wegen zwei der sieben angeklagten Fälle von Urheberrechts-Verstößen verurteilt.

Berufungsrichter Eugen Schwill hatte im Urteil unmissverständlich festgestellt, dass er den Angeklagten noch nicht mal für einen Journalisten hält und seine Bildbeiträge „völlig banal“, redaktionell nicht bearbeitet und ohne zeitgeschichtliche Bedeutung seien. Die gelte beispielsweise auch für Aufnahmen von einem Auffahrunfall während eines Hochzeitskorsos oder von einem Rettungseinsatz nach einer Kollision mit einem Behinderten-Transporter.

Meinungsfreiheit sei Persönlichkeitsrecht unterzuordnen

Das Recht auf Meinungsfreiheit eines einzelnen sei hier dem Persönlichkeitsrecht der Polizisten unterzuordnen und ihre Gesichter unkenntlich zu machen. Ausnahmen seien nur zeitgeschichtlich relevante Geschehnisse oder Bilder, die zum Beispiel Polizeigewalt dokumentierten. In erster Instanz hatte das Bonner Amtsgericht den Youtuber freigesprochen.

Polizeibeamte müssten hinnehmen, dass sie gefilmt würden und ihre Gesichter erkennbar seien; das sei vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Rechtskräftig verurteilt wurde der Mann im Februar 2021 wegen Kinderporno-Besitzes und wegen Abhörens des Polizeifunks zu einem Jahr und zehn Monaten Haft mit Bewährung.

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Die Bonner Staatsanwaltschaft begrüßte das Urteil: „Es bestätigt unsere stets vertretene Rechtsauffassung, dass Polizeibeamte ein Recht am eigenen Bild haben und dass Verstöße strafbar sind“, sagte Sprecher Sebastian Buß.

Wiederholt war der Youtuber gewarnt, seine Wohnung drei Mal durchsucht worden, er machte aber bis heute unverändert weiter. Nun liegen bereits neue Anzeigen von Polizisten gegen ihn vor, die sich auf Youtube entdeckt haben. Wird er erneut verurteilt, muss er in Haft, denn er steht ja bereits unter Bewährung.