Vom Umweltamt genehmigte und mit der Chance 7 abgestimmte Haltung der Herde wird nun beanstandet.
NaturschutzprojektHobbylandwirt in Hennef hat wegen Hochlandrindern Ärger mit dem Kreis
Ist der Einsatz von Rindern, Ziegen oder Schafen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten stets vereinbar mit den Schutzzielen? Diese Frage stellt sich immer häufiger, wenn die Tiere zur Offenhaltung der Gebiete eingesetzt werden. Dort sollen sie Sträucher abgrasen und damit den aufkommenden Wald stoppen. Oder Neophyten wie Riesenbärenklau und drüsiges Springkraut stoppen.
So gibt es Wasserbüffel sowie Schaf- und Ziegenherden in der Wahner Heide und Rinder im FFH-Gebiet der Sieg in Windeck-Röcklingen. Seit Jahren setzen sich für die Offenhaltung in Naturschutzgebieten und Bachtälern auch die Chance 7 (Abteilung des Kreisumweltamtes) und die Biologische Station des Kreises ein. Jetzt ist es dabei aber zu einem größeren Konflikt mit anderen Abteilungen des Kreisumweltamtes wie der Wasser- und der Bodenschutzbehörde gekommen.
Kritik an Rinderhaltung: Für den Unterstand soll es eine Genehmigung des Kreisumweltamtes geben
In einem Tälchen unterhalb der Ortschaft Hennef-Wellesberg beanstandete das Amt für Umwelt- und Naturschutz, wie der Ex-Pilot Theo Neuhalfen, der in Wellesberg eine Importfirma mit großen Tierfiguren aus Afrika betreibt, gemeinsam mit dem Landwirt Robert Jungbluth Hochlandrinder hält. Auf acht Hektar Fläche grasen acht Großvieheinheiten, um das Tälchen naturnah bewirtschaften zu können.
Nach ihren Angaben haben die beiden, die dort auch eine Streuobstwiese anlegten, dies mit Vertretern der Chance 7 abgesprochen. Für den Bau eines Unterstandes gebe es auch eine Genehmigung des Umweltamtes, so Neuhalfen und Jungbluth.
Im März und dann Ende Juni erhielt Neuhalfen, der die Rinder als Hobby hält, Schreiben des Kreises. Darin wurde er aufgefordert, boden- und wasserrechtliche Missstände abzustellen sowie Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz zu korrigieren. Neuhalfen wird vorgeworfen, im oberen Hang des Geländes (dorthin werden die Tiere nur im Winter gebracht) einen Offenstall errichtet zu haben und daneben landwirtschaftliches Gerät zu lagern.
Hochlandrinder in Wellesberg: Ein Gespräch zwischen Haltern und Behörde soll Klärung schaffen
Er habe jedoch keinen Stall, sondern einen Unterstand gebaut, um den Tieren Schutz zu ermöglichen und lagere dort nichts, sagt Neuhalfen. Auch die Einstreu, die auf Empfehlung einer Tierärztin ausgebracht wurde, damit die Rinder eine trockene Liegefläche haben, wurde beanstandet. Der weitere Vorwurf, er würde dort die Grasnarbe durch übermäßige Weidenutzung flächenhaft schädigen. Ebenso seien die Einträge ins Grundwasser schädlich.
Der Hennefer wurde auch aufgefordert, 10 bis 25 Kubikmeter Bodenmaterial neben dem Unterstand zu entfernen, weil er das Landschaftsbild beeinträchtige und den Naturhaushalt gefährde. Neuhalfen, der die Jungtiere der Herde regelmäßig verkauft, bestreitet diese Vorwürfe, gibt aber zu, dass der Unterstand erweitert wurde. Das sei für die Anzahl der Tiere angezeigt gewesen.
Der Wellesberger hat den Eindruck, dass Unstimmigkeiten im Kreisumweltamt auf seinem Rücken ausgefochten werden. Er habe ein Gespräch mit Vertretern des Kreises geführt, das aber zu keiner Einigung geführt habe, berichtet er. Auf Anfrage der Redaktion teilte Antonius Nolden von der Pressestelle des Kreises jetzt mit, dass in Kürze ein Gespräch zwischen der Kreisverwaltung und Theo Neuhalfen stattfinden solle. Daran werde auch der Leiter des Kreisumweltamtes, Jörg Bambeck, teilnehmen. Man hofft laut Nolden, „dass die Angelegenheit dann zur Zufriedenheit aller Betroffenen gelöst werden kann.“