GartengestaltungKönigswinter verbietet Schottergärten vor dem Haus
Königswinter – Schottergärten, von Kritikern wegen ihrer Auswirkungen auf Klima und Natur auch als Gärten des Schreckens verspottet, sind in Königswinter künftig verboten. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hat einstimmig (bei Enthaltung der FDP) eine entsprechende Vorgartensatzung beschlossen.
Nach Beobachtung der städtischen Stadtplanerin Cornelia Gamm werden auch in der Drachenfelsstadt verstärkt Vorgärten weitgehend oder komplett versiegelt. Das gelte nicht nur für größere Mehrfamilienhäuser, sondern auch für private Einfamilienbauten.
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In der Satzung heißt es unter anderem: „Befestigte Flächen aller Art sind auf maximal 50 Prozent der Vorgartenfläche zulässig. Pflaster, Rasengittersteine, wassergebundene Decken, Steine, Sand, Kiesel- und Schotterflächen und ähnliche Flächen sowie Stellplätze, Carports, Garagen und andere Nebengebäude werden den befestigten Flächen zugerechnet. (..) Bei Doppel und Reihenhäusern können die befestigten Flächen ausnahmsweise bis zu 70 Prozent der Vorgartenfläche einnehmen, wenn erforderliche Stellplätze im Vorgartenbereich untergebracht werden müssen.“
Und: „Die nicht befestigten Flächen der Vorgartenfläche sind zu begrünen, zu bepflanzen und so zu unterhalten.“ Jessica Gaitskell (FDP) stimmte zwar in der Zielsetzung der Satzung zu, bezweifelte allerdings die Verhältnismäßigkeit und kritisierte die „kleinteiligen Vorgaben“ für die Bürger.
Stadtplanerin Gamm lässt Argument der FDP nicht gelten
Cornelia Gamm hielt dagegen, dass die Versiegelung von Vorgärten „mehr und mehr voranschreitet“, wie es in der Sitzungsvorlage für den Ausschuss hieß. Nach Überzeugung des Technischen Dezernenten Theo Krämer ist ein Votum pro Satzung auch eine Frage der Haltung.
Künftige städtische Klimaschutzprojekte würden noch folgenreicher. Und Björn Seelbach (SPD) betonte, dass 20.000 Haushalte in der Stadt Königswinter schon eine Rolle spielten beim Klimaschutz.
Die Verwaltung hatte schon im September 2020 betont: „Neben der Auswirkung dieser Art der Vorgärten auf die Gestalt des Ortsbilds schaden die so versiegelten Flächen der Umwelt, indem sie sich negativ auf den Artenreichtum und das Mikroklima auswirken und die Fläche zur Versickerung von Niederschlagswasser verringern.“