Klimaneutral WohnenKönigswinter sichert sich Vorkaufsrecht für Flächen in Stieldorf

Neubau eines Mehrfamilienhauses (Symbolbild)
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Königswinter – Die Stadt Königswinter sichert sich erneut über eine Vorkaufsrechtsatzung Flächen, die sie unter anderem für ein Wohnbaugebiet vorsieht. Nachdem dieser Schritt kürzlich für große Areale am Rande von Oberpleis (unterhalb der Grundschule Sonnenhügel und in Anlehnung an die Häuser Park Lichtenberg an der Königswinterer Straße) vollzogen wurde und dort „Am Eigenacker“ auch ein Seniorenheim und eine Kindertagesstätte im Gespräch sind, hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung eine entsprechende Satzung für den Raum Stieldorf beschlossen.
Hier geht es um Flächen zwischen dem Sportplatz an der Vinxeler Straße und der Hermann-Löns-Straße (Auf der Groneswiese). Der Beschluss fiel einstimmig.
Gebiet in Stieldorf eignet sich für den Ausbau der sozialen Infrastruktur
In der Sitzungsvorlage erinnerte die Verwaltung unter anderem an das Integrierte Stadtentwicklungskonzept, in dem das Areal auf der Groneswiese als sehr gut geeignete Wohnbaupotenzialfläche ausgemacht worden sei. Außerdem eigne sich das Gebiet um den Sportplatz für den Ausbau der sozialen Infrastruktur. Die Vorkaufsrechtsatzung habe das Ziel, „über den gemeindlichen Grunderwerb die Planung für ein zukunftsfähiges, ökologisch ausgerichtetes und klimaneutrales Wohnbaugebiet in integrierter Lage sowie die Planungen für die Weiterentwicklung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen (...) in Stieldorf zu sichern, zu erleichtern und zu beschleunigen“.
Beispiele für die Infrastruktureinrichtungen sind demnach die Grundschule, die Offene Ganztagsschule (für die bislang erfolglos Standorte in Stieldorf gesucht wurden), eine Kindertagesstätte und gegebenenfalls öffentliche Versammlungsräume. Der Verkauf von Flächen an Dritte könne diese Vorhaben erschweren beziehungsweise verzögern.
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Wie berichtet hat der Stadtrat eine Arbeitsgruppe Ortsentwicklung Stieldorf ins Leben gerufen, die auch in größerem Rahmen und längeren Zeiträumen denkt. Die Gutachter, die den Schulentwicklungsplan erarbeiten, sollen nach Vorschlag der AG den Flächen- und Raumbedarf für die Grundschule Stieldorf ermitteln. „Dazu gehört letztlich auch die Standortfrage der Grundschule Stieldorf“, hieß es jüngst im Ausschuss für Stadtentwicklung. Über die rechtzeitige Aufstellung eines Bebauungsplans solle „das Planungsrecht für einen möglichen Neubau oder den Umbau der Schule“ geschaffen werden.