Vor allem Einfamilienhausbesitzer sehen mit Sorge dem nächsten Grundsteuerbescheid entgegen. Den Lohmarer Beschluss kritisiert die FDP.
GrundsteuerLohmarer FDP sieht große Ungerechtigkeit
Was die Grundsteuerreform für den Einzelnen bringt, wird erst im kommenden Jahr klar sein. Fest steht aber schon jetzt, dass Besitzer von Wohngrundstücken insgesamt stärker belastet werden, für Geschäftshäuser und unbebaute Grundstücke dagegen eine Entlastung kommt. Die Entscheidung für einen einheitlichen Hebesatz der Grundsteuer B kritisiert die örtliche FDP als große Ungerechtigkeit.
Für die Liberalen wäre eine Differenzierung machbar gewesen, so der Fraktionsvorsitzende Norbert Kicinski. Die Koalition aus Grünen, SPD und UWG hatte unkalkulierbare Prozessrisiken befürchtet. Für den Vorschlag von Bürgermeisterin und Verwaltung, alle Grundstücke gleich zu besteuern, stimmte im Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss auch die CDU.
Anders als benachbarte Städte will Lohmar die Bürgerschaft nicht stärker zur Kasse bitten
Anders als Großstädte wie Bonn und Köln, die mit der Grundsteuerreform ihre Einnahmen steigern wollen, will Lohmar 2025 die Bürgerschaft insgesamt nicht mehr belasten, die Grundsteuer B wird aufkommensneutral erhoben. Einige werden indes erheblich stärker zur Kasse gebeten, das zeigen Rechenbeispiele, andere hingegen können künftig sparen. Das hängt unter anderem vom Baujahr des Hauses und von der Grundstücksgröße ab. Auch Mieter zahlen die Steuer, die der Vermieter umlegen darf.
Eine Differenzierung verstoße nicht zwangsläufig gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, führt Kicinsky aus: „Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verletzt eine Regelung dann den Gleichheitsgrundsatz, wenn wesentlich Gleiches ohne sachlichen Grund ungleich behandelt wird.“
Nach den Feststellungen der Finanzverwaltung beträgt der aufkommensneutrale Hebesatz für Lohmar 782 v.H., bei einer Differenzierung wären es 744 v.H. (Wohngrundstücke) beziehungsweise 990 v.H.(Nichtwohngrundstücke).
Der Lohmarer Rat strebt nach wie vor eine Differenzierung an, da diese zu mehr Gerechtigkeit führe, hieß es. Nötig sei aber eine eindeutige Rechtsgrundlage. So steht es sinngemäß in einem Antrag der CDU, der einstimmig verabschiedet wurde.
Eine höhere Belastung der Bürger drohe trotz Aufkommensneutralität dennoch in absehbarer Zukunft, so die FDP. Nach der Kommunalwahl. Im Haushalt seien für 2026 und 2027 „Hebesätze von 900 beziehungsweise 1200 v.H. eingeplant“.