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Prügelattacke nach HeiratsantragVerlobter muss nach brutalem Angriff in Haft

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Justitia vor blauem Himmel

Abbild der Justitia (Symbolbild)

Niederkassel/Siegburg – Es war ein Gewaltexzess: Vor rund einem Jahr schlug ein 25-Jähriger seine Verlobte auf einem Feldweg am Rhein halb tot. Eine Tat scheinbar ohne Motiv, auch am zweiten Prozesstag vor dem Schöffengericht blieb die Frage nach dem Warum unbeantwortet. Der Angeklagte hat nun viel Zeit, sich mit dem Geschehen und mit sich auseinanderzusetzen: Er muss für zwei Jahre und zehn Monate in Haft.

Das Paar hatte sich mit Freunden getroffen, man wollte gemeinsam zur Kirmes in Rheidt. Auf dem Damm machte der 25-Jährige seiner langjährigen Freundin einen Heiratsantrag. Das wurde reichlich begossen. Es sei ein schöner Tag gewesen, das sagten der Angeklagte, das Opfer und ein Zeuge.

Verurteilter hielt blutende Freundin im Arm

Was genau auf dem nächtlichen Heimweg geschah, blieb im Dunkeln. Die Geschädigte erinnerte sich nur noch, dass sie auf dem Rücken liegend an den ausgestreckten Armen über den Asphaltweg gezogen und auf einer Wiese abgelegt wurde: „Ich habe zweimal um Hilfe geschrien.“ Viel später wohl sei sie im Krankenhaus aufgewachte.

Der Angeklagte schilderte, dass er erst zur Besinnung gekommen sei, als er die Blutende im Arm hielt. „Das war kein schöner Anblick.“ Er rief den Rettungswagen, erst das Krankenhaus verständigte die Polizei. Auch später, bei der ersten Vernehmung auf der Siegburger Polizeiwache, erzählte er die Lügengeschichte, dass er die Verletzte gefunden habe.

Multiple Brüche und Wunden

Die multiplen Kieferbrüche, der Rippenbruch, der Trommelfellriss, die massiven Schürfwunden und Hämatome überall am Körper könnten nicht von einem Sturz herrühren, das erläuterte die Rechtsmedizinerin, die kurz nach der Tat das Opfer untersucht hatte, in ihrem Gutachten: „Es sind typische Spuren einer Misshandlung.“

Sie wertete die Kopfverletzungen als „abstrakt lebensbedrohlich“, auch wenn die Frau nicht auf der Intensivstation habe behandelt werden müssen. Zweimal musste die heute 30-Jährige am Kiefer operiert werden, konnte drei Monate lang nicht in ihrem Beruf als Integrationshelferin für behinderte Kinder arbeiten und nur flüssige Nahrung zu sich nehmen, erst seit März esse sie wieder normal, schilderte sie sehr ruhig. Auch dass sie einer Beziehung zu dem Angeklagten nicht abgeneigt wäre: „Ich würde ihm gern verzeihen.“

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Über den gemeinsamen Sohn sei es zu einer Wiederannäherung gekommen, räumte sie auf Nachfrage ein. Der Angeklagte sieht den Kontakt hingegen schon als „Beziehung, es darf nur nicht offiziell so heißen, so lange das Verfahren läuft“. Die Mutter des Opfers betrachtet die Entwicklung mit Sorge: „Ich glaube, dass meine Tochter professionelle Hilfe braucht.“ Aber sie wolle den Vorfall wohl verdrängen. Dem Enkel gehe es schlecht in dieser Situation, er habe Angst, Mutter und Vater zu verlieren.

Das Gericht sah es neben der „erheblichen Brutalität“ als strafschärfend an, dass der Angeklagte „die Beziehung zum Tatopfer und zum gemeinsamen Kind zerstört habe“. Eine Bewährungsstrafe, die der Verteidiger forderte, könne nicht verhängt werden, auch wenn der Angeklagte bei der Müllabfuhr einen festen Job habe, pünktlich Unterhalt zahle und monatlich 200 Euro Schmerzensgeld.