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Bewährungsstrafe in TroisdorfEinbrecher durch DNA an leeren Bierflaschen überführt

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Eine leere Bierflasche liegt aneinem U-Bahnhof.

Niederkassel/Troisdorf – Das waren definitiv ein paar Bier zu viel: Weil er bei seinen Einbrüchen in Firmenräume immer auch den Kühlschrank plünderte und die leer getrunkenen Flaschen samt seiner DNA am Tatort zurückließ, musste sich ein 47 Jahre alter Mann wegen schweren Diebstahls vor dem Amtsgericht Siegburg verantworten.

Der gelernte Koch, der zum Zeitpunkt der Taten im Frühjahr 2019 obdachlos und heroinsüchtig war, räumte zu Beginn alle vier ihm zur Last gelegten Taten ein. Welche Beute er dabei genau machte, konnte im Verfahren allerdings nicht geklärt werden.

Eine lange Liste von Diebesgut

Die Liste der Gegenstände, die der mehrfach vorbestrafte Angeklagte nach Angaben der Staatsanwaltschaft und der vier geschädigten Unternehmen aus Niederkassel-Rheidt und Troisdorf gestohlen und zu Finanzierung seiner Sucht zu Geld gemacht haben soll, ist lang.

Vor allem Akku-Schrauber, Bohrmaschinen und Elektrosägen soll er bei seinen nächtlichen Einbrüchen erbeutet haben, aber auch Lampen, ein Schweißgerät und kleinere Werkzeuge im Wert von mehreren Tausend Euro. Nach Angaben des 47-Jährigen, der seit September in Untersuchungshaft saß, und seiner Anwältin fiel die Beute deutlich geringer aus.

Nur den Rucksack gefüllt

„Er hat immer nur mitgenommen, was er in seinen Rucksack oder in eine größere Tasche packen konnte“, erklärte die Verteidigerin. Sie hatte für die lange Liste der gestohlenen Gegenstände andere Erklärungen parat. Weder ein Versicherungsbetrug der Bestohlenen könne ausgeschlossen werden, noch dass sich am Abend der jeweiligen Taten nach ihren Mandanten weitere Einbrecher in den Firmenräumen bedienten.

„Wir wissen nur, was der Angeklagte zugegeben hat, alles andere sind Vermutungen, die wir nicht belegen können“, räumte denn auch der Vorsitzende Richter Herbert Prümper ein. Er und die beiden Schöffen blieben deshalb mit ihrem Urteil deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft: Sie verhängten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die inklusive einer weiteren siebenmonatigen Bewährungsstrafe für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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Die Staatsanwaltschaft dagegen hatte zwei Jahre und sechs Monate ohne Bewährung gefordert. Für den Angeklagten, so Richter Prümper, spreche neben seinem Geständnis, dass er in den zurückliegenden Monaten nicht mehr straffällig geworden sei und seine Drogensucht offenbar überwunden habe.