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ProzessHolländer auf A3 in Siegburg mit Drogen erwischt – Angeklagter beschwert sich über deutsche Gesetze

Lesezeit 3 Minuten
Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht Bonn angebracht.

Bonner Landgericht (Symbolbild)

Ein Holländer wurde mit zehn Kilo Haschisch auf der A3 erwischt. Vor dem Bonner Landgericht wurde er nun zu einer Haftstrafe verurteilt.

Der Nikolaustag ist in den Niederlanden ein Feiertag. Kinder bekommen von Sinterklaas Geschenke wie bei uns an Heiligabend. Der 35-jährige Holländer, der am Fest dieses Heiligen, am 6. Dezember vergangenen Jahres, auf der Autobahn 3 Richtung Süden unterwegs war, erlebte allerdings eine alles andere als freudige Überraschung, als vor ihm plötzlich wie die Schreckfigur des Zwarte Piet aus dem Gefolge des Nikolaus ein Auto auftauchte, der Beifahrer eine rote Keller zeigte und den Transporter mit dem gelben holländischen Kennzeichen auf den Rastplatz Siegburg winkte. In dem Zivilfahrzeug saßen Männer vom Zoll, die den Renault unter die Lupe nahmen und nach einiger Zeit fast zehn Kilogramm Haschisch entdeckten.

Angeklagter schleuste Flüchtlinge aus England nach Europa

Dieser Fund brachte den 35-Jährigen jetzt auf die Anklagebank des Landgerichts Bonn, wo er sich wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten musste. Als er am ersten Verhandlungstag aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, saßen seine Eltern im Saal und freuten sich, den Jungen wiederzusehen.

Sie haben, so Vorsitzende Richterin Isabel Köhne, dem Sohn eine glückliche Kindheit – „im Gegensatz zu vielen anderen Angeklagten, die wir hier sehen“ – bereitet und waren auch später für ihn da, wenn er Geldnot hatte.

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Denn zu den gesundheitlichen Sorgen des Legasthenikers und Autisten traten bald berufliche, zuletzt arbeitete er als Helfer in der Landwirtschaft. Er versuchte sich als Schleuser von Flüchtlingen aus England nach Europa, saß deswegen auf der Insel eine Gefängnisstrafe ab. „Danach wollte ich nie wieder etwas Illegales machen“, nahm er sich vor, doch der Schwur hielt nicht lang.

Angeklagter beschwerte sich über deutsche Gesetze

Ein Unbekannter, dessen Name der Angeklagte angeblich aus Angst um sich und seine Familie nicht preisgeben wollte, überredete ihn zu der Drogenfahrt, präparierte ihm dafür den Transporter mit Kleinmöbeln, in den in zehn Paketen 9815 Gramm des Rauschgifts gebunkert waren.

„Ich wusste nicht, dass es Haschisch war“, hatte der Beschuldigte ausgesagt; aber das Gericht glaubte ihm nicht. Der Mittelsmann tankte den Wagen in Holland voll, beide hielten unterwegs Kontakt über Handy. So wusste der Komplize, dass der Kurier am 6. Dezember 2022 um 17.53 Uhr über die Grenze fuhr, in Leverkusen auftankte – und ihn 20 Minuten später der Zoll in Siegburg stoppte. Der Mann gestand alles.

Das Gericht verurteilte ihn zu vier Jahren Haft. Er hatte sich in seinem letzten Wort darüber beklagt, dass Haschischgebrauch in Deutschland strafbar sei, und bekam dafür in der Urteilsbegründung zu hören, er könne sich nicht über die deutsche Rechtsordnung hinwegsetzen. „Sie müssen sich ändern“, mahnte ihn die Richterin, „Sie können ihre Familie glücklich machen, wenn Sie sich an die Rechtsordnung halten“. Die Eltern aber waren bei der Urteilsverkündung nicht zugegen.